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doch von kleineren Verletzungen die Rede ist:Nessun ferito tra i 166 passeggeri a bordo.
Eine Ryanair-Sprecherin sagte, zwei Besatzungsmitglieder und acht Passagiere seien mit kleineren Verletzungen vorsorglich ins Krankenhaus gebracht worden.
Eine Ryanair-Sprecherin bestätigte den Vorfall; es habe keine Verletzten gegeben.
Also lääv Lückscher - wie der Rheinländer sagt - was wollt ihr denn eigentlich noch? Hört auf uns: Ihr habt das ultimative Reiseziel bereits erreicht! :nod:Nach dem ersten Schrecken über die Notlandung in Rom haben viele Passagiere nun lange Wartezeiten vor sich, bevor sie ihr Reiseziel erreichen können.
Wird gemacht :nod: :thumbup: :nod:... denn wenn die frischen Socken zur Neige gehen x( und zudem daheim die Arbeit ruft, dann wird's halt doch Zeit, die Nase Richtung Heimat zu drehen.Drueckt die Daumen, dass es wenigstens dieses Mal klappt, denn obwohl wir Rom sehr lieben, moechten wir gerne heute nach dieser unfreiwilligen Verlaengerung nach Hause.
[...], die Nase Richtung Heimat zu drehen.
Der Rückflug gestern Abend verlief dann wie geplant, aber als die Stewardess nach der Landung in Frankfurt/Hahn die Fanfare für *just in time* Landung ertönen lies, konnten wir uns den Kommentar, dass es ja nur 3 Tge. delay sind, nicht verkneifen.
[...] Da die Umbuchung des Fluges w. Serverüberlastung nicht möglich war, hatten wir neu gebucht. Heute (!) nun kam die Entschuldigung von Ryanair per Mail mit einem falschen Link für eine mögliche Umbuchung. Werde mich heute mal mit den AGB´s von Ryanair beschäftigen und mit den offiziellen Richtlinien, wie unsere möglichen Rechte aussehen auf (Teil-)Erstattung unserer zusätzlichen Kosten.
- Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen, und Sie den Flug nicht antreten.
- Ryanair gewährt für Flüge, die aus nicht von Ryanair zu vertretenden Gründen (außergewöhnliche Umstände) verspätet oder annulliert werden, keine finanzielle Entschädigung gemäß Artikel 7 der entsprechenden EU-Verordnung 261/2004. Es ist deswegen empfehlenswert, eine entsprechende private Reiseversicherung abzuschließen, die Ihre Kosten in diesem Fall abdeckt. Ihre Rechte entsprechend der EU-Verordnung Nr. 261/2004 bleiben hiervon unberührt. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mehr als zwei Stunden werden Sie schriftlich über Ihre Rechte auf Entschädigung und Hilfeleistung im Rahmen dieser Verordnung informiert.