Angesichts des Threads 'Rom mit Smartphone' fiel mir eine Nachricht ein, die ggf. für DB-Bahnreisende unter euch interessant ist:
Das gilt auch für die reduzierten Fernweh-Tickets, die über l'tur vertrieben werden. Auf einem von mir im Januar dort Online gebuchten Ticket stand zwar noch, nur in Papierform augedruckt gültig, aber in den DB-Beförderungsbedingungen heißt es bezüglich der Bedingungen zum Aktionsangebot Fernweh-Ticket auf S. 58: ''1. Grundsatz Es gelten die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.'' Und in den nachfolgenden Bestimmungen ist nichts anderes aufgeführt. Das Ticket auf dem Smartphone wurde vom Schaffner anstandslos akzeptiert.
http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...icket-muss-nicht-mehr-ausgedruckt-werden.htmlReisende müssen am Computer gebuchte Fahrkarten nicht ausdrucken. Es reicht, dem Zugbegleiter das PDF auf dem Smartphone zu zeigen. Das gilt schon länger, doch die Bahn macht ein Geheimnis daraus
Das gilt auch für die reduzierten Fernweh-Tickets, die über l'tur vertrieben werden. Auf einem von mir im Januar dort Online gebuchten Ticket stand zwar noch, nur in Papierform augedruckt gültig, aber in den DB-Beförderungsbedingungen heißt es bezüglich der Bedingungen zum Aktionsangebot Fernweh-Ticket auf S. 58: ''1. Grundsatz Es gelten die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.'' Und in den nachfolgenden Bestimmungen ist nichts anderes aufgeführt. Das Ticket auf dem Smartphone wurde vom Schaffner anstandslos akzeptiert.