Hallo Humocs,
es gibt die EU-Fluggastverordnung von 2004, die die individuellen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften teilweise aushebelt. Interessant dazu sind die Ausführungen des RA[FONT="]Jan-César Woicke [/FONT]Fluggastrechte - Ihre Ansprüche gegenüber Luftfahrtunternehmen [FONT="]Die Ansprüche müssen jedoch innerhalb von 7 Tagen mit den entspr. Belegen über die Kosten in Kopie in englischer Sprache an eine zentrale Faxnummer von Ryanair in Irland eingereicht werden. Da sitze ich gerade dran. Ich werde Euch weiter berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
Eliane
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es gibt die EU-Fluggastverordnung von 2004, die die individuellen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften teilweise aushebelt. Interessant dazu sind die Ausführungen des RA[FONT="]Jan-César Woicke [/FONT]Fluggastrechte - Ihre Ansprüche gegenüber Luftfahrtunternehmen [FONT="]Die Ansprüche müssen jedoch innerhalb von 7 Tagen mit den entspr. Belegen über die Kosten in Kopie in englischer Sprache an eine zentrale Faxnummer von Ryanair in Irland eingereicht werden. Da sitze ich gerade dran. Ich werde Euch weiter berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
Eliane
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