Pizza und Italien – das sind zwei Begriffe, die ohne einander nicht denkbar wären. „Pizza“ ist laut einer Studie auch das weltweit bekannteste italienische Wort, noch vor „Spaghetti“. Eine runde Sache – und dabei relativ einfach und günstig zuzubereiten: Eine dünne Unterlage mit Hefeteig aus Weißmehl, natürlicher Hefe und Salz, darauf etwas Tomatensauce, Mozzarella und ein paar Basilikumblätter – und ab in den Holzofen. Die Original-Pizza, die Pizza Margherita, ist nicht nur ein identitätsstiftender Teil der reichen italienischen Küche, sondern seit 2010 auch mit dem EU-Qualitätssiegel S.T.G. (garantiert traditionelle Spezialität) geschützt. Der nächste Schritt, die Aufnahme ins Unesco-Weltkulturerbe, erscheint da nur logisch.
Streng genommen würde nicht die Pizza selber, sondern „die Kunst der neapolitanischen Pizzaioli“ (Pizzabäcker) in die Liste der immateriellen Weltkulturgüter aufgenommen. Das ist jene Liste, auf der Volksbräuche, traditionelle Handwerkskünste und ähnliches verzeichnet sind. Die neapolitanischen Pizzaioli befänden sich bei einem positiven Entscheid künftig in Gesellschaft – unter vielen anderen – mit den Geigenbauern von Cremona oder mit den spanischen Flamenco-Tänzern. Auch die französische und die mediterrane Esskultur sind bereits zu immateriellen Weltkulturgütern erklärt worden. Dass aber ein Einzelgericht – die Pizza Margherita eben – in die Unesco-Liste aufgenommen wird, wäre eher ungewöhnlich.