Liebe Bärenfreunde,
nun war hier in den letzten Wochen immer so viel zu tun und auch zu berichten, dass wir noch gar nicht zum längst angekündigten nächsten Teil unserer kleinen Archivkunde gekommen sind:
und aufgrund dessen ihm die gewünschten Auskünfte erteilen würde :nod: :~ – mit Ausnahme derjenigen natürlich, welche den Grund für die Sperre bilden. :~ :~ :~
- und nur wir Archivbären wissen, wo sich der Schlüssel dazu befindet.
Gut - aber wie heißt es doch so schön: "Erst die Arbeit, dann ...": Genau :nod: :nod: :nod:; und darum haben wir uns anschließend wieder ganz und gar den vergnüglichen Seiten des Daseins gewidmet! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
nun war hier in den letzten Wochen immer so viel zu tun und auch zu berichten, dass wir noch gar nicht zum längst angekündigten nächsten Teil unserer kleinen Archivkunde gekommen sind:
In der nächsten Archiv-Lektion soll ich zwei ganz zentrale Begriffe beigebracht bekommen, haben Bruno & Gereon mir angekündigt, nämlich "archivwürdig" und "archivreif". 8)
Macht aber auch nichts, dass das erst heute geschah; denn auf diese Weise bekam unser neues kleines Brüderchen Felix das auch gleich mit. Heute habe ich ihn nämlich mal mit nach Köln genommen, damit er unser Archiv ein wenig kennen lernt - und vor allem auch seine großen Brüder Bruno & Gereon, die sich natürlich ebenfalls, wie die Honnefer ja auch schon, geradezu ein Loch in den Bauch gefreut haben über unseren neuen Benjamin!
Ja, dann aber ... gingen wir gleich in medias res; die Lektion, die ich als jüngster Archivbär heute gelernt habe:
Aktenstücke bzw. Dokumente sind dann Archivgut, wenn sie sowohl archivwürdig sind als auch archivreif. Archivwürdig sind sie, wenn sie wegen ihrer historischen oder rechtlichen Relevanz dauernde Aufwahrung verdienen; archivreif werden sie, sobald man sie im laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigt (so lange das noch der Fall ist, sind sie Registraturgut).
Von gleichermaßen historischer wie rechtlicher Relevanz sind natürlich auch die beiden Dokumente, von denen ihr eines hier seht: Felix’ und meine „Geburtsurkunden“.
Aktenstücke bzw. Dokumente sind dann Archivgut, wenn sie sowohl archivwürdig sind als auch archivreif. Archivwürdig sind sie, wenn sie wegen ihrer historischen oder rechtlichen Relevanz dauernde Aufwahrung verdienen; archivreif werden sie, sobald man sie im laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigt (so lange das noch der Fall ist, sind sie Registraturgut).
Von gleichermaßen historischer wie rechtlicher Relevanz sind natürlich auch die beiden Dokumente, von denen ihr eines hier seht: Felix’ und meine „Geburtsurkunden“.
Rechtlich relevant übrigens auch noch aus einem speziellen Grund: Sie sind ein Nachweis dafür, dass wir geschenkt wurden (und von wem) – und eine einmal vollzogene Schenkung kann nur unter sehr eng gefassten Bedingungen widerrufen werden; nämlich falls sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen desselben grob undankbar erweist 8O :roll: 8O(und auch das gilt nur innerhalb eines Jahres).
Da allerdings hier keinerlei auch nur potenzieller Rückforderungsgrund im Raum steht, werden unsere Urkunden im laufenden Tagesgeschäft nicht mehr benötigt, sind also archivreif.
Allerdings weisen sie beide als Urkunden einen gewissen Mangel auf – denn sie sind nicht datiert. Bei meiner kann man sich da wenigstens behelfen mit dem Briefumschlag, auf welchem der Anlass der Schenkung festgehalten wird, dessen Datum aus anderen – sogar amtlichen – Dokumenten einwandfrei hervorgeht; aber der arme Felix ...
Da allerdings hier keinerlei auch nur potenzieller Rückforderungsgrund im Raum steht, werden unsere Urkunden im laufenden Tagesgeschäft nicht mehr benötigt, sind also archivreif.
Allerdings weisen sie beide als Urkunden einen gewissen Mangel auf – denn sie sind nicht datiert. Bei meiner kann man sich da wenigstens behelfen mit dem Briefumschlag, auf welchem der Anlass der Schenkung festgehalten wird, dessen Datum aus anderen – sogar amtlichen – Dokumenten einwandfrei hervorgeht; aber der arme Felix ...
Beide Dokumente waren von vornherein frei von Metall- oder Plastikteilen, so dass wir uns schon mal einen Arbeitsgang gespart haben. Aber digitalisiert haben wir sie, wie ihr seht - Digitalisierung: das große Thema derzeit in Archivarskreisen.
Allerdings können wir von den digitalisierten Aufnahmen meiner Urkunde nur zwei einstellen, die nur einen Teil des betreffenden Archivales zeigen: nämlich unter Aussparung der Klarnamen der Schenker. Und Felix’ Urkunde muss vorerst sogar komplett unter Verschluss bleiben, weil sie einerseits über den Klarnamen des Schenkers hinaus noch weitere Informationen enthält, welche ihn für jeden forista eindeutig identifizierbar machen würden, sowie andererseits eine Textpassage, welche Aufschluss gibt darüber, was seine Schenkung zu tun hat mit jenem lindgrünen Papier und mit der geplanten (aber noch alles andere als sicheren) Überraschung, die daran geknüpft werden soll. Entsprechend unterliegen beide Stücke auch einer (in Felix’ Fall allerdings voraussichtlich nur vorläufigen) nur Benutzungssperre: Nur einem bestimmten Personenkreis würde die Benutzung der Archivalien gestattet; alle anderen müssten sich damit begnügen, dass an ihrer Stelle einer von uns Archivbären Akteneinsicht nehmen
Allerdings können wir von den digitalisierten Aufnahmen meiner Urkunde nur zwei einstellen, die nur einen Teil des betreffenden Archivales zeigen: nämlich unter Aussparung der Klarnamen der Schenker. Und Felix’ Urkunde muss vorerst sogar komplett unter Verschluss bleiben, weil sie einerseits über den Klarnamen des Schenkers hinaus noch weitere Informationen enthält, welche ihn für jeden forista eindeutig identifizierbar machen würden, sowie andererseits eine Textpassage, welche Aufschluss gibt darüber, was seine Schenkung zu tun hat mit jenem lindgrünen Papier und mit der geplanten (aber noch alles andere als sicheren) Überraschung, die daran geknüpft werden soll. Entsprechend unterliegen beide Stücke auch einer (in Felix’ Fall allerdings voraussichtlich nur vorläufigen) nur Benutzungssperre: Nur einem bestimmten Personenkreis würde die Benutzung der Archivalien gestattet; alle anderen müssten sich damit begnügen, dass an ihrer Stelle einer von uns Archivbären Akteneinsicht nehmen
und aufgrund dessen ihm die gewünschten Auskünfte erteilen würde :nod: :~ – mit Ausnahme derjenigen natürlich, welche den Grund für die Sperre bilden. :~ :~ :~
Schließlich und endlich: Aufbewahrt werden sie nunmehr in dieser verschlossenen Kassette
- und nur wir Archivbären wissen, wo sich der Schlüssel dazu befindet.
Gut - aber wie heißt es doch so schön: "Erst die Arbeit, dann ...": Genau :nod: :nod: :nod:; und darum haben wir uns anschließend wieder ganz und gar den vergnüglichen Seiten des Daseins gewidmet! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
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