So, nun aber nochmals zur Meldung des Tages! :? Denn so muss man sie ja wohl bezeichnen - auch wenn sie ganz und gar nicht zu der Art von Meldungen zählt, die wir schätzen und die wir
gerne in's Arktonet einstellen:
Diese Bilder haben wir bereits heute morgen gesehen und vor allem Knut und Mikkel (als grosser Nilie-Freund) sind ganz entsetzt.
Es scheint da übrigens auch einen kleinen zweiten Verkehrsbeobachter

zu geben, weiss und lockig (evt. ein Schäfchen 8O, vermutet Gennaro)
Gütiger Hermann Josef von Steinfeld - ihr habt ja so recht:!:
Wie konnten wir das bloß übersehen :blush::blush: ... bitte haltet es unserer absoluten Fassungslosigkeit über das Geschehene zugute. :blush: :~ :blush:
Also wir hatten angesichts dieses Pfotos zunächst nur gedacht, man habe dem Nilie für - bzw.
gegen 
- die Kälte der Nacht ein Stück Lammfell beigegeben (wie nämlich auch wir eines haben).
Dabei hätten wir es doch auch erkennen müssen, nämlich auf diesem Pfoto:
Hier eine Ausschnittsvergrößerung, die wir soeben angefertigt haben
(von der Bildqualität her indiskutabel, das ist uns bewusst; aber sie stellt den Sachverhalt klar):
Da ist tatsächlich ein Schäfchen!
Offensichtlich hat es sich völlig verängstigt (seht nur seine weit aufgerissenen Knopfaugen! 8O) neben bzw. - so gut es irgend ging - hinter seinen großen Kumpel in die Ecke gedrückt :cry::cry: ... wie können Menschen nicht nur dermaßen rücksichtslos gegenüber anderleuts Eigentum, sondern auch noch so brutal gegenüber zwei Plüschis sein:!::?::!: 8O :thumbdown:thumbdown
Hier ein Pfoto von heute Morgen, als Knut uns die Meldung vorgelesen hat:
:cry: :? :cry:
Ja, Knut geht dieses Schicksal der beiden Verkehrsbeoachter-Kollegen natürlich ganz besonders nahe. Und wir wetten, dass er - wie alle Kumpels im hiesigen Team - heilfroh ist über Sammys jahrzehntelang bewährte und kontinuierlich optimierte Technik

, welche für den Normalfall die Verkehrsbeobachtung vom Kontrollstand daheim aus ermöglicht; und dass demzufolge von Sammy ausgebildete VB nur jeweils nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen und innerhalb eines selbst gesteckten Zeitrahmens die Verkehrsbeobachtung an Bord des Fahrzeuges wahrnehmen; und niemals allein über Nacht dort bleiben.