San Marino und Vatikan: Lexikon für Touristen, Individualisten und Auswanderer

Aber gut, nach der telef. Beratung weiß ich zumindest, dass mir nach dem Urheberrechtsgesetz wohl alle Optionen offen stehen. Unter §97ff werden z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung und Schadensersatz genannt.

Erschwerend kommt hinzu, dass er meinen Text nicht einmal auf Aktualität überprüft hat, was - da der Zugang in die Museen kurz nach meinem Besuch neu geregelt wurde - meiner Reputation schadet.

Ich habe bisher zweimal beim Verlag angerufen, aber noch keine Reaktion von Herrn König erhalten. Mal schauen, vielleicht besinnt er sich ja noch.

Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.

Stelle Strafantrag, formlos bei der Staatsanwaltschaft (Staatsanwälte sind sehr hilfreich wenn man nicht weiss a. ob eine Straftat vorliegt und b. welche Art von Straftat), und gehe zu einem Anwalt der sich mit Urheberrecht auskennt (eventuell kann Dir der Journalistenverband in dem Du Mitgleid bist einen Anwalt nennen).
Rechne aber immer damit, dass Herr König sehr schnell nur noch Herr König ist - sprich der Verlag wird geschlossen. Da der Verlag aber lt. Impressum ein Einzelunternehmen ist (also keine Kapitalgesellschaft) haftet der Inhaber mit seinem Vermögen - sofern welches vorhanden ist.
Nimm die Ratschläge an von jemandem der selber schon Probleme als Markeninhaber hatte (Markenrecht und Urheberrecht haben teilweise die gleichen Problematiken).

Atschuess

Andreas
 
Hallo Lars,

vor allem solltest Du Dir erst mal ein Exemplar von Herrn Königs "Werk" besorgen (als Beweissicherung, falls er schon auf Deinen Anruf hin irgendwelche Maßnahmen ergriffen haben sollte).
Wir neben Amazon z.B. auch auf Ebay angeboten.

Gruß

humocs
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie das mit Wikipedia aussieht, ob die einer Veröffenltlichung dort abkopierter Texte zustimmen wollen ist mir nicht bekannt.

Doch, Wikipedia Texte darf man, ordentliche Quellenangabe inklusive Verlinkungen vorausgesetzt (!), faktisch ziemlich unbeschränkt kommerziell nutzen und auch 1:1 abdrucken. Das gehört zum Prinzip der Lizenz unter der Wikipedia veröffentlicht wird: Wikipedia:Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported und ist so gewollt, man nimmt bewußt in Kauf, dass hier ggf. andere verdienen.


Daher gibt es mittlerweile trickreiche, aber vollkommen rechtskonforme Verlage/Druckdienstleister die einen aussagekräftigen, möglichst wissenschaftlichen Titel wählen (das ist nicht verboten) und dann, mit perfekter allen Regeln entsprechender Quellenangabe im Anhang versteht sich, de facto Wikipedia Inhalte über den Buchhandel als Print on Demand vertreiben. Oft ist das in der Kurzbeschreibung des Werkes kaum erkennbar, auch ich habe beruflich versehentlich schon einmal ein solches Buch für ca. 50 EUR (!) erworben. In diesen Fällen handelt es sich aber wirklich um 1:1 Übernahmen, d.h. Wikipedia könnte dem Anbieter auch keine unberechtigten Änderungen o.ä. vorwerfen. Und bei guten Artikeln ist das Buch ggf. auch gar nicht mal schlecht - nur eben nicht z.B. 50 EUR wert...

Im vorliegenden Fall wurde ja aber wohl eher von überall her zusammengeklaut und mit mangelhaften oder keinen Quellenangaben veröffentlicht. Das ist natürlich illegal und genau das ist von freien Lizenzen wie Wikipedia sie nutzt eben auch nicht abgedeckt, denn man möchte ja seine Sichtbarkeit durch ordentliche Zitation erhöht sehen und nicht sein Werk unter falschem Label "verwurstet" finden.

Alles in allem dürfte aber der Hauptansatzpunkt für rechtliche Schritte das Werk von Lars sein. Bei den Wikipedia Zitaten könnte man ggf. im rechtlichen Graubereich liegen. Die unerlaubte Übernahme des nicht unter freier Lizenz stehenden Textes eines namentlich benannten Urhebers ist aber eindeutig rechtswidrig.

Herzliche Grüße

Sören
 
Hallo Lars,

vor allem solltest Du Dir erst mal ein Exemplar von Herrn Königs "Werk" besorgen (als Beweissicherung, falls er schon auf Deinen Anruf hin irgendwelche Maßnahmen ergriffen haben sollte).
Wir neben Amazon z.B. auch auf Ebay angeboten.

Hat Tacitus nicht schon ein Buch?
Dann kann das doch als Beweis dienen, denn man sollte Herrn König nicht noch unterstützen.

Atschuess

Andreas

---------- Beitrag ergänzt um 14:47 ---------- Vorangegangener Beitrag um 14:37 ----------

Wie das mit Wikipedia aussieht, ob die einer Veröffenltlichung dort abkopierter Texte zustimmen wollen ist mir nicht bekannt.

Doch, Wikipedia Texte darf man, ordentliche Quellenangabe inklusive Verlinkungen vorausgesetzt (!), faktisch ziemlich unbeschränkt kommerziell nutzen und auch 1:1 abdrucken. Das gehört zum Prinzip der Lizenz unter der Wikipedia veröffentlicht wird: Wikipedia:Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported und ist so gewollt, man nimmt bewußt in Kauf, dass hier ggf. andere verdienen.

Und hier liegt der Hund begraben, denn diese Quellenangabe fehlt wohl.

Im vorliegenden Fall wurde ja aber wohl eher von überall her zusammengeklaut und mit mangelhaften oder keinen Quellenangaben veröffentlicht. Das ist natürlich illegal und genau das ist von freien Lizenzen wie Wikipedia sie nutzt eben auch nicht abgedeckt, denn man möchte ja seine Sichtbarkeit durch ordentliche Zitation erhöht sehen und nicht sein Werk unter falschem Label "verwurstet" finden.

Alles in allem dürfte aber der Hauptansatzpunkt für rechtliche Schritte das Werk von Lars sein. Bei den Wikipedia Zitaten könnte man ggf. im rechtlichen Graubereich liegen. Die unerlaubte Übernahme des nicht unter freier Lizenz stehenden Textes eines namentlich benannten Urhebers ist aber eindeutig rechtswidrig.

Genau das ist je der Hauptpunkt von Lars.
Der Autor/Verleger wollte sich das Honorar an Lars sparen und hat wissentlich geklaut.
Wenn der das in seinen anderen "Reiseführern" auch so (nicht nur Wikipedia-Artikel, sondern auch andere Texte geklaut) gemacht hat ...

Atschuess

Andreas
 
Hat Tacitus nicht schon ein Buch?
Was hätte Tacitus' Exemplar mit Lars' Anspruch (bzw. dessem weiteren Vorgehen zur Durchsetzung) zu tun?
Es ging nur darum, dass man für die Anzeige bzw. Einleitung rechtlicher Schritte ein Beweisexemplar hat. Sollte Herr König auf Lars' Anruf hin bereits einen Rückruf (oder was auch immer) eingeleitet haben, hätte man im äußersten Notfall noch Tacitus' Exemplar.
 
Unglaublich, diese Chuzpe. Ich kann mich nur anschließen: Ab zum Anwalt. Wie viele Bücher davon schon verkauft sind, dürfte für die Höhe des Schadensersatzanspruches bzw. der Nachhonorierung völlig unerheblich sein - ausschlaggebend ist, soweit ich weiß, die Auflage.

Hat schon jemand die Wikimedia-Foundation auf dieses Machwerk und diesen Thread aufmerksam gemacht?
 
Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn Sven das täte:?: ... in seiner Eigenschaft als Betreiber der Website, auf der die Sache herausgekommen ist.
 
Ohne das jetzt abwälzen zu wollen, aber ich besitze das Buch ja nicht einmal. Ich hielte deshalb den Besitzer oder den ebenfalls Betroffenen für berufener :)
 
Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.

Atschuess

Andreas

Ich finde, Herr König sollte zumindest Gelegenheit haben, sich zu erklären. Auch wenn er nicht zurückruft, gar nicht erst das Telefon abnimmt bzw. die Mailbox drangehen lässt, kann ich später zumindest darstellen, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen war.

humocs schrieb:
vor allem solltest Du Dir erst mal ein Exemplar von Herrn Königs "Werk" besorgen (als Beweissicherung, falls er schon auf Deinen Anruf hin irgendwelche Maßnahmen ergriffen haben sollte).
Wir neben Amazon z.B. auch auf Ebay angeboten.


Das Taschenbuch habe ich mittlerweile bestellt und mehrere Seiten, auf denen es angeboten wird, ausgedruckt und gespeichert. Und dann gibt es ja noch diesen Thread - an Beweisen reicht das wohl.

Nach der kurzen telefonischen Beratung bei meiner Rechtschutzversicherung habe ich natürlich auch nach entsprechenden Anwälten gesucht. Einen anzurufen, wird dann wohl der nächste Schritt - § 106 UrhG möchte ich jetzt allerdings noch nicht in Betracht ziehen.

Jetzt werde ich aber erst einmal einen Link bei meinem Rom-Bericht zu diesem Forum setzen... ;).

Grüße an alle und Danke für die Tipps
Lars
 
Ohne das jetzt abwälzen zu wollen, aber ich besitze das Buch ja nicht einmal. Ich hielte deshalb den Besitzer oder den ebenfalls Betroffenen für berufener :)
Vielen Dank! Obwohl ich die offensichtliche Urheberrechtsverletzung aufgedeckt habe, ist es an den Betroffenen, die nötigen Konsequenzen zu ziehen
findet
tacitus
 
Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.

Ich finde, Herr König sollte zumindest Gelegenheit haben, sich zu erklären. Auch wenn er nicht zurückruft, gar nicht erst das Telefon abnimmt bzw. die Mailbox drangehen lässt, kann ich später zumindest darstellen, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen war.

Was zu einer bösen Falle werden kann.
Welche Beweise hast Du, dass Du ihm eine Einigung vorschlagen wolltest? Ein Telefonanruf ist nicht beweisbar wenn Du nicht gerade einen unabhängigen Zeugen neben Dir stehen hast der das komplette Gespräch (also Lautsprecher, worauf Du die Gegenseite aufmerksam AFAIK machen müsstest) mithört.
Und je länger Du wartest desto mehr kann es Dir als Duldung ausgelegt werden, was Deine Ansprüche schmälern oder gar zunichte machen kann.
Du magst ja ein guter Journalist sein, aber Du bist in solchen Rechtsangelegenheiten sicherlich weniger bewandert.
(Aussage der Dame mit der Du telefoniert hast: "Ja, der Herr F hat angerufen und wollte Herrn K. sprechen. Er fand es sehr gut, seinen Artikel in dem Buch des Herrn K. zu lesen." - Somit hat Herr K. eine Zeugin und Du das Nachsehen.)
Geh zum Anwalt bevor Du in die berühmte Röhre schaust, was Dir im Nachhinein noch immer passieren kann, wenn Herr K. insolvent sein sollte.
(Ich habe es bei mir zwar nicht mit Urheberrechtsverletzungen zu tun, aber mit Kunden die sehr ungern Schadenersatz leisten und kann ein Lied von verschiedenen Tricks singen.)

Einen anzurufen, wird dann wohl der nächste Schritt - § 106 UrhG möchte ich jetzt allerdings noch nicht in Betracht ziehen.

Was aber durchaus hilfreich sein könnte. Aber das soll Dir ein Anwalt ausklamüsern, der kann die entsprechenden Schritte ja auch noch einleiten.

Atschuess

Andreas

---------- Beitrag ergänzt um 07:34 ---------- Vorangegangener Beitrag um 07:32 ----------

Ohne das jetzt abwälzen zu wollen, aber ich besitze das Buch ja nicht einmal. Ich hielte deshalb den Besitzer oder den ebenfalls Betroffenen für berufener :)
Vielen Dank! Obwohl ich die offensichtliche Urheberrechtsverletzung aufgedeckt habe, ist es an den Betroffenen, die nötigen Konsequenzen zu ziehen
findet
tacitus

Sicher, aber dazu müssen die Betroffenen, also Wikipedia, erst einmal Kenntnis davon haben. Und wie sollen die das?

Atschuess

Andreas
 
Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.

Ich finde, Herr König sollte zumindest Gelegenheit haben, sich zu erklären. Auch wenn er nicht zurückruft, gar nicht erst das Telefon abnimmt bzw. die Mailbox drangehen lässt, kann ich später zumindest darstellen, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen war.

Was zu einer bösen Falle werden kann.
Welche Beweise hast Du, dass Du ihm eine Einigung vorschlagen wolltest? Ein Telefonanruf ist nicht beweisbar wenn Du nicht gerade einen unabhängigen Zeugen neben Dir stehen hast der das komplette Gespräch (also Lautsprecher, worauf Du die Gegenseite aufmerksam AFAIK machen müsstest) mithört.
Und je länger Du wartest desto mehr kann es Dir als Duldung ausgelegt werden, was Deine Ansprüche schmälern oder gar zunichte machen kann.
Ich bin kein Anwalt. Aber das ist meiner Meinung nach mit Verlaub Nonsens. Ich halte es zwar auch für zu viel des Guten, jemandem, der mir Texte klaut und sich daran bereichert, auch noch billige Auswege anzubieten, aber eine Duldung mit daraus resultierendem Verlust der Ansprüche kann man daraus sicher nicht konstruieren.
Du magst ja ein guter Journalist sein, aber Du bist in solchen Rechtsangelegenheiten sicherlich weniger bewandert.
Du magst ja ein guter Hotelier sein... ;)
(Aussage der Dame mit der Du telefoniert hast: "Ja, der Herr F hat angerufen und wollte Herrn K. sprechen. Er fand es sehr gut, seinen Artikel in dem Buch des Herrn K. zu lesen." - Somit hat Herr K. eine Zeugin und Du das Nachsehen.)
Und was genau soll ihm die Zeugin nutzen? Solange die Zeugin nicht wahrheitswidrig aussagt, dass es vor der Veröffentlichung einen mündlichen Vertrag zur Einholung der Rechte zum Abdruck gab, ist das sowas von irrelevant. Der Rechtsverstoß ist begangen. Dabei ist es völlig egal, ob sich der Geschädigte heute auf die Straße stellt und jedem erzählt, dass er das toll findet, und es sich dann morgen doch anders überlegt und klagt. Er hat einen Anspruch oder er hat ihn nicht.

Wie gesagt, ich bin auch kein Anwalt, aber das ist schon etwas abenteuerlich.
 
(Aussage der Dame mit der Du telefoniert hast: "Ja, der Herr F hat angerufen und wollte Herrn K. sprechen. Er fand es sehr gut, seinen Artikel in dem Buch des Herrn K. zu lesen." - Somit hat Herr K. eine Zeugin und Du das Nachsehen.)
Und was genau soll ihm die Zeugin nutzen? Solange die Zeugin nicht wahrheitswidrig aussagt, dass es vor der Veröffentlichung einen mündlichen Vertrag zur Einholung der Rechte zum Abdruck gab, ist das sowas von irrelevant. Der Rechtsverstoß ist begangen. Dabei ist es völlig egal, ob sich der Geschädigte heute auf die Straße stellt und jedem erzählt, dass er das toll findet, und es sich dann morgen doch anders überlegt und klagt. Er hat einen Anspruch oder er hat ihn nicht.

Wenn die Zeugin (bei der wir ja nicht wissen in welchem Verhaeltniss zu zu Herrn K steht) aussagt das er in dem Telefongespröch gesagt hat das die Veröffentlichung OK sei, hat er eben keine Ansprüche mehr und wenn er keine Zeugen hat das er das nicht gesagt hat das Nachsehen. Der Beklagte ist K und der hat eine wie auch immer geartete Zeugin. Welche Zaugin hat der Kläger?
Es mag an den Haaren herbeigezogen erscheinen, aber es ist eine Möglichkeit. (Etwas ähnliches ist bei Hotelreservierungen zu beobachten: X bucht mit der Kreditkarte des Ehepartners. Da bei ener Stornierung/einem No Show nicht klar erkennbar ist das der Karteninhaber dem zugestimmt hat muss das Hotel die berechneten Stornokosten zurück erstatten wenn der Karteninhaber diese beanstandet. Selber schon mehrfach erlebt, selbst bei gleichem Nachnamen des Karteninhabers und Buchers.)

Oder glaubst Du nicht, dass der Plagiator nach jedem Strohhalm greifen wird, wo es geht um deutlich höhere Beträge als bei einer Hotelübernachtung.

Ich hatte auch ein ähnliches Problem bei einem Markenrechtsverstoss, da wurde auf einem Bindestrich herum geritten um nicht zahlen zu müssen.

Atschuess

Andreas
 
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die von Dir geschilderte Situation liegt vollkommen anders.

Hier muss der Veröffentlicher nachweisen, dass vor der Veröffentlichung die Zustimmung des Urhebers eingeholt wurde, oder entsprechende zumutbare Versuche unternommen wurden. Da die Veröffentlichung hier sogar offensichtlich gegen den erklärten Willen des Urhebers erfolgte (der ein Angebot unterbreitet hatte, auf das nicht reagiert wurde!), ist Deine Befürchtung extrem an den Haaren herbeigezogen. Aber ich muss mich hier ja nicht um juristische Dinge streiten, nur soviel: Nicht alles im Leben ist ein Hotel ;)
 
Meine Güte, ich hätte ja nicht gedacht, wie fleißig dieser Thread immer noch verfolgt wird...

Aaaaalso:
Meine wiederholten Anrufe (fünf) ergeben sich ganz einfach aus den Verbindungsnachweisen der Telefonrechnung. Nur beim ersten Mal hat eine Frau abgenommen, danach ging immer nur die Sprachbox dran, auf die ich natürlich nicht gesprochen habe.

Dann scheint das größte Problem bei solchen Sachen zu sein, die Urheberschaft rechtlich nachzuweisen. Hier sollte das allerdings recht einfach sein.

Zudem habe ich ja erst vor einer Woche durch Euch von der Veröffentlichung erfahren...

Zu weiteren Sachen kann ich im Moment leider nichts sagen.

Liebe Grüße an alle
Lars
 
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