Nun ja, er hat zumidest unsere Seite - noch nicht - mißbraucht!
Da er ja vermutlich eine Neuauflage herausbringen muss, falls er sich nicht mit Lars einigt, kann das ja noch kommen.
Atschuess
Andreas
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Nun ja, er hat zumidest unsere Seite - noch nicht - mißbraucht!
Aber gut, nach der telef. Beratung weiß ich zumindest, dass mir nach dem Urheberrechtsgesetz wohl alle Optionen offen stehen. Unter §97ff werden z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung und Schadensersatz genannt.
Erschwerend kommt hinzu, dass er meinen Text nicht einmal auf Aktualität überprüft hat, was - da der Zugang in die Museen kurz nach meinem Besuch neu geregelt wurde - meiner Reputation schadet.
Ich habe bisher zweimal beim Verlag angerufen, aber noch keine Reaktion von Herrn König erhalten. Mal schauen, vielleicht besinnt er sich ja noch.
Wie das mit Wikipedia aussieht, ob die einer Veröffenltlichung dort abkopierter Texte zustimmen wollen ist mir nicht bekannt.
Hallo Lars,
vor allem solltest Du Dir erst mal ein Exemplar von Herrn Königs "Werk" besorgen (als Beweissicherung, falls er schon auf Deinen Anruf hin irgendwelche Maßnahmen ergriffen haben sollte).
Wir neben Amazon z.B. auch auf Ebay angeboten.
Wie das mit Wikipedia aussieht, ob die einer Veröffenltlichung dort abkopierter Texte zustimmen wollen ist mir nicht bekannt.
Doch, Wikipedia Texte darf man, ordentliche Quellenangabe inklusive Verlinkungen vorausgesetzt (!), faktisch ziemlich unbeschränkt kommerziell nutzen und auch 1:1 abdrucken. Das gehört zum Prinzip der Lizenz unter der Wikipedia veröffentlicht wird: Wikipedia:Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported und ist so gewollt, man nimmt bewußt in Kauf, dass hier ggf. andere verdienen.
Im vorliegenden Fall wurde ja aber wohl eher von überall her zusammengeklaut und mit mangelhaften oder keinen Quellenangaben veröffentlicht. Das ist natürlich illegal und genau das ist von freien Lizenzen wie Wikipedia sie nutzt eben auch nicht abgedeckt, denn man möchte ja seine Sichtbarkeit durch ordentliche Zitation erhöht sehen und nicht sein Werk unter falschem Label "verwurstet" finden.
Alles in allem dürfte aber der Hauptansatzpunkt für rechtliche Schritte das Werk von Lars sein. Bei den Wikipedia Zitaten könnte man ggf. im rechtlichen Graubereich liegen. Die unerlaubte Übernahme des nicht unter freier Lizenz stehenden Textes eines namentlich benannten Urhebers ist aber eindeutig rechtswidrig.
Was hätte Tacitus' Exemplar mit Lars' Anspruch (bzw. dessem weiteren Vorgehen zur Durchsetzung) zu tun?Hat Tacitus nicht schon ein Buch?
Es ging nur darum, dass man für die Anzeige bzw. Einleitung rechtlicher Schritte ein Beweisexemplar hat. Sollte Herr König auf Lars' Anruf hin bereits einen Rückruf (oder was auch immer) eingeleitet haben, hätte man im äußersten Notfall noch Tacitus' Exemplar.Was hätte Tacitus' Exemplar mit Lars' Anspruch (bzw. dessem weiteren Vorgehen zur Durchsetzung) zu tun?Hat Tacitus nicht schon ein Buch?
Bisher noch nicht, glaube ich.Hat schon jemand die Wikimedia-Foundation auf dieses Machwerk und diesen Thread aufmerksam gemacht?
Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.
Atschuess
Andreas
humocs schrieb:vor allem solltest Du Dir erst mal ein Exemplar von Herrn Königs "Werk" besorgen (als Beweissicherung, falls er schon auf Deinen Anruf hin irgendwelche Maßnahmen ergriffen haben sollte).
Wir neben Amazon z.B. auch auf Ebay angeboten.
Vielen Dank! Obwohl ich die offensichtliche Urheberrechtsverletzung aufgedeckt habe, ist es an den Betroffenen, die nötigen Konsequenzen zu ziehenOhne das jetzt abwälzen zu wollen, aber ich besitze das Buch ja nicht einmal. Ich hielte deshalb den Besitzer oder den ebenfalls Betroffenen für berufener
Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.
Ich finde, Herr König sollte zumindest Gelegenheit haben, sich zu erklären. Auch wenn er nicht zurückruft, gar nicht erst das Telefon abnimmt bzw. die Mailbox drangehen lässt, kann ich später zumindest darstellen, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen war.
Einen anzurufen, wird dann wohl der nächste Schritt - § 106 UrhG möchte ich jetzt allerdings noch nicht in Betracht ziehen.
Vielen Dank! Obwohl ich die offensichtliche Urheberrechtsverletzung aufgedeckt habe, ist es an den Betroffenen, die nötigen Konsequenzen zu ziehenOhne das jetzt abwälzen zu wollen, aber ich besitze das Buch ja nicht einmal. Ich hielte deshalb den Besitzer oder den ebenfalls Betroffenen für berufener
findet
tacitus
Ich bin kein Anwalt. Aber das ist meiner Meinung nach mit Verlaub Nonsens. Ich halte es zwar auch für zu viel des Guten, jemandem, der mir Texte klaut und sich daran bereichert, auch noch billige Auswege anzubieten, aber eine Duldung mit daraus resultierendem Verlust der Ansprüche kann man daraus sicher nicht konstruieren.Sorry, Lars, aber glaubst Du wirklich das jemand der so unverschämt ist sich auf Deine Telefonanrufe hin meldet?
Hör auf an das Gute im Menschen zu glauben wenn dieser Mensch dich schon über's Ohr gehauen hat.
So gross ist dieser Verlag sicher nicht, als dass Herr König a. nicht schon Kenntniss von Deinen Anrufen hat und b. die Gelegenheit hatte sich zu melden.
Ich finde, Herr König sollte zumindest Gelegenheit haben, sich zu erklären. Auch wenn er nicht zurückruft, gar nicht erst das Telefon abnimmt bzw. die Mailbox drangehen lässt, kann ich später zumindest darstellen, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen war.
Was zu einer bösen Falle werden kann.
Welche Beweise hast Du, dass Du ihm eine Einigung vorschlagen wolltest? Ein Telefonanruf ist nicht beweisbar wenn Du nicht gerade einen unabhängigen Zeugen neben Dir stehen hast der das komplette Gespräch (also Lautsprecher, worauf Du die Gegenseite aufmerksam AFAIK machen müsstest) mithört.
Und je länger Du wartest desto mehr kann es Dir als Duldung ausgelegt werden, was Deine Ansprüche schmälern oder gar zunichte machen kann.
Du magst ja ein guter Hotelier sein...Du magst ja ein guter Journalist sein, aber Du bist in solchen Rechtsangelegenheiten sicherlich weniger bewandert.
Und was genau soll ihm die Zeugin nutzen? Solange die Zeugin nicht wahrheitswidrig aussagt, dass es vor der Veröffentlichung einen mündlichen Vertrag zur Einholung der Rechte zum Abdruck gab, ist das sowas von irrelevant. Der Rechtsverstoß ist begangen. Dabei ist es völlig egal, ob sich der Geschädigte heute auf die Straße stellt und jedem erzählt, dass er das toll findet, und es sich dann morgen doch anders überlegt und klagt. Er hat einen Anspruch oder er hat ihn nicht.(Aussage der Dame mit der Du telefoniert hast: "Ja, der Herr F hat angerufen und wollte Herrn K. sprechen. Er fand es sehr gut, seinen Artikel in dem Buch des Herrn K. zu lesen." - Somit hat Herr K. eine Zeugin und Du das Nachsehen.)
Und was genau soll ihm die Zeugin nutzen? Solange die Zeugin nicht wahrheitswidrig aussagt, dass es vor der Veröffentlichung einen mündlichen Vertrag zur Einholung der Rechte zum Abdruck gab, ist das sowas von irrelevant. Der Rechtsverstoß ist begangen. Dabei ist es völlig egal, ob sich der Geschädigte heute auf die Straße stellt und jedem erzählt, dass er das toll findet, und es sich dann morgen doch anders überlegt und klagt. Er hat einen Anspruch oder er hat ihn nicht.(Aussage der Dame mit der Du telefoniert hast: "Ja, der Herr F hat angerufen und wollte Herrn K. sprechen. Er fand es sehr gut, seinen Artikel in dem Buch des Herrn K. zu lesen." - Somit hat Herr K. eine Zeugin und Du das Nachsehen.)