Guten Morgen und herzlichen Dank an alle, die mich recht verstanden haben ... also alle hier ; und insbesondere an Christa, von der ich nun meinerseits etwas gelernt habe! :nod: :thumbup:
Bin leider mit der fertigen ersten Hälfte dieses Beitrages schon mal abgestürzt :? und darum jetzt leider schon ziemlich in Eile; weil Fronleichnam ist; d.h. ich bin auf den Sprung zur Kirche. Darum sehr kurz auf die Frage nach der "Ehre der Altäre":
Bin leider mit der fertigen ersten Hälfte dieses Beitrages schon mal abgestürzt :? und darum jetzt leider schon ziemlich in Eile; weil Fronleichnam ist; d.h. ich bin auf den Sprung zur Kirche. Darum sehr kurz auf die Frage nach der "Ehre der Altäre":
Die Heiligen werden doch immer zu Ehren der Altäre erhoben. Warum ist der selige Johannes XXIII. schon im Petersdom aufgebahrt?
Pius IX. ist ja in San Lorenzo fuori le mura anzuschauen, obwohl er auch "nur" über den "Seligenstatus" verfügt.
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Verwirrend...
Wegen meiner Eile bitte zunächst kurz hier nachlesen; vor allem im dritten Absatz:
Nach der Vision aus Offenbarung 6, 9, die „unter dem Altar die Seelen derer, die hingeschlachtet wurden um des Wortes Gottes willen” erkannte, begann man dann, die Gräber von Märtyrern zu öffnen, Reliquien zu erheben und sie unter dem Altar einer Kirche zu bestatten; als erster im Westen tat dies Ambrosius von Mailand. Im 6. / 7. Jahrhundert setzte sich im Frankenreich der Brauch der „Erhebung zur Ehre der Altäre” durch: der Sarg eines verehrten Verstorbenen oder Märtyrers wurde hinter dem Altar etwas erhöht aufgestellt - ein Geschehen, das der späteren Heiligsprechung gleichkam. Die Verbindung von verehrtem Grab und Altar wurde schnell so verbreitet, dass es bald keinen Altar ohne Reliquien mehr gab, die Verehrten wurden dann zu Patronen der Kirche oder des Klosters. Bis heute empfiehlt das katholische Kirchenrecht die Bergung von Reliquien in einem Altar.
M. a. W.: Heutzutage wird der Ausdruck: "zur Ehre der Altäre erheben" gebraucht als Synonym für Selig- wie auch Heiligsprechung - also in dem Sinne (s. gestern): "die öffentliche liturgische Verehrung eines Verstorbenen gestatten". Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Seligen und Heiligen (da ja, s. gestern, der Unterschied nur darin besteht, dass der Selige nur in einem bestimmten Gebiet/einer bestimmten Teilkirche verehrt werden darf, der Heilige dagegen von der gesamten Weltkirche). Das steht also heute mit dem Ort des Grabes bzw. des Schreines nicht mehr unbedingt in Verbindung. Sondern der Ausdruck bedeutet einfach, dass dem betr. Seligen oder Heiligen die Ehre zukommt, dass am Altar die entsprechenden Gebete gesprochen werden etc. (z.B. die Anrufung im Hochgebet ... ich differenziere jetzt nicht nach den vier verschiedenen Hochgebeten; wegen der Eile, sorry).
Ihr habt oben schon das über die Reliquien gelesen, und es sind in jedem Altar (unter dem Altarstein) Reliquienpartikel eingelassen - natürlich vor allem die des Patrons der betr. Kirche. Aber natürlich sind die Gebete zu den Seligen/Heiligen nicht begrenzt auf diejenigen, deren Reliquien sich in dem betr. Altar bzw. in der betr. Kirche befinden.
So ... allerdings fürchte ich, es könnte unter meiner Eile das Verständnis leiden :blush: :blush:; in dem Falle würde ich später nachbessern.