.... also ich denke, das Foto vom Trevi-Brunnen ist ein klassisches Beispiel, wo im Rahmen der Street-Fotografie eben halt Personen als Staffage mit abgebildet sind. Da wäre ich wirklich überrascht, wenn hier ein Richter einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen würde.
Im Extremfall, wenn sich jemand aus der Menge explizit melden würde, wäre daran zu denken, das Foto zu löschen ....
Im Extremfall, wenn sich jemand aus der Menge explizit melden würde, wäre daran zu denken, das Foto zu löschen ....