Romreise Silvester

Ich habe bereits den kompletten Betrag bezahlt!

Die Liste habe ich von "hotelreservierung.de" bekommen, über die habe ich gebucht und die haben mir diese Liste des Veranstalter ITS geschickt.

....

Habe nun soweit alles klären können, die Buchung wird kostenfrei storniert! Ich erhalten gleich eine Email mit den Daten welche ich bestätigen muss und dann werde ich in den nächsten 3-5 Tagen auch mein Geld zurück bekommen.

Da Du noch immer an das Gute im Menschen glaubst: Schau mal im Impressum von "hotelreservierung.de" nach dem Firmennamen und such mal im Netz nach diesem Namen.

Und ob das Problem wirklich von ITS kommt oder eher doch nicht solltest Du dann eventuell neu überdenken.
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Portugal sieht die Rechtslage bei Überbuchungen so aus, dass das Hotel verpflichtet ist dem Kunden ein vergleichbares oder besseres Haus anzubieten.
Ob man Internetbewertungen dazu nutzen kann ein Haus abzulehnen ist meines Wissens nach noch nicht gerichtlich geklärt. Und ob ein besseres Haus wegen einer grösseren Entfernung zu ... abgelehnt werden kann ist wohl auch fraglich.

Atschuess

Andreas
 
Da Du noch immer an das Gute im Menschen glaubst: Schau mal im Impressum von "hotelreservierung.de" nach dem Firmennamen und such mal im Netz nach diesem Namen.
Und mal nach Presseberichten zu diesem Suchbegriff schauen.
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Portugal sieht die Rechtslage bei Überbuchungen so aus, dass das Hotel verpflichtet ist dem Kunden ein vergleichbares oder besseres Haus anzubieten.
M.W.n. ist man aber nicht verpflichtet, die angebotene Alternative zu akzeptieren. Es gibt auch bereits BGH-Urteile. Allerdings wird da jeder Fall individuell entschieden, da es natürlich auch individuelle Reisen sind. Gerade das Aldobrandeschi halte ich aufgrund der Lage für keinesfalls akzeptabel.
Ob man Internetbewertungen dazu nutzen kann ein Haus abzulehnen ist meines Wissens nach noch nicht gerichtlich geklärt.
Das halte ich auch für eher zweifelhaft.
Und ob ein besseres Haus wegen einer grösseren Entfernung zu ... abgelehnt werden kann ist wohl auch fraglich.
Das eher nicht, die Alternative sollte wohl bezüglich der Lage, der Kategorie etc. vergleichbar sein. Und ein Aufpreis geht gar nicht, dieser spricht schon dafür, dass hotelresrvierung.de einfach eine neue Buchung anstossen wollte und das keine Alternativhotels von ITS waren. Es bleibt jetzt nur spannend, ob und wann der TO sein Geld zurück bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da Du noch immer an das Gute im Menschen glaubst: Schau mal im Impressum von "hotelreservierung.de" nach dem Firmennamen und such mal im Netz nach diesem Namen.
Und mal nach Presseberichten zu diesem Suchbegriff schauen.

Da finden sich auch im Netz schon ettliche Presseberichte.

In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Portugal sieht die Rechtslage bei Überbuchungen so aus, dass das Hotel verpflichtet ist dem Kunden ein vergleichbares oder besseres Haus anzubieten.
M.W.n. ist man aber nicht verpflichtet, die angebotene Alternative zu akzeptieren. Es gibt auch bereits BGH-Urteile. Allerdings wird da jeder Fall individuell entschieden, da es natürlich auch individuelle Reisen sind.

Da die meisten Vorkommnisse dieser Art ja erst im Hotel auftreten, und weniger schon bei der Reservierung, akzeptieren die meisten Kunden, weil sie sonst kein Hotel haben bzw. erst Zeit aufwenden müssen um eines zu suchen und ein Rechtsstreit immer einen ungewissen Ausgang hat.
Es gibt da durchaus Kollegen die mit dieser Masche arbeiten um hohe Belegungszahlen zu erreichen. (Die gleiche Masche war auch bei Fluglinien sehr beliebt.)

Und ob ein besseres Haus wegen einer grösseren Entfernung zu ... abgelehnt werden kann ist wohl auch fraglich.
Das eher nicht, die Alternative sollte wohl bezüglich der Lage, der Kategorie etc. vergleichbar sein. Und ein Aufpreis geht gar nicht, dieser spricht schon dafür, dass hotelresrvierung.de einfach eine neue Buchung anstossen wollte und das keine Alternativhotels von ITS waren. Es bleibt jetzt nur spannend, ob und wann der TO sein Geld zurück bekommt.

Dann muss die Frage was eine vergleichbare Lage ist wohl von einem Gericht geklärt werden. Was dann jeweils eine Einzelentscheidung wird.
Und nein, einen höheren Preis hat nicht der Kunde zu tragen sondern die Firma die an der Überbuchung schuld ist - also meistens das Hotel, manchmal der Reiseveranstalter.
Wenn es eine KK Zahlung war einfach beanstanden, ansonsten vermute ich das der TO einen langen Atem braucht.
(Erlebnis mit einer Reservierung die über eine der Webseiten dieser Firma gebucht wurde: Der Kunde kam an und wollte nicht den vollen Übernachtungsbetrag zahlen, da er ja schon einen Betrag X an eben diese Firma gezahlt habe. Auflösung: Die Firma hat die Buchung über den Datenbestand eines Reservierungssystems vorgenommen und für eben diese Leistung dem Kunden den Betrag X berechnet - was auch ganz am Ende im Kleingedruckten stand. Als der Kunde merkte dass er a mehr bezahlt als wenn er direkt über das System gebucht hätte und b. bei einer direkten Buchung bei mir noch weniger gezahlt hätte fand er das gar nicht mehr lustig. Ach ja, von der Provision die an das Reservierungsystem gezahlt wird erhalten solche Wiederverkäufer einen Anteil.)

Atschuess

Andreas
 
Nun, möge der TN sein Geld wiederbekommen.

Allerdings denke ich auch, dass man kein Hotel bei einer Städtetour so weit draußen mit schlechter ÖPNV-Anbindung akzeptieren muss, wenn man zuvor ein Zentrales mit optimaler ÖPNV-Anbindung gebucht hat.

Sorry, aber wenn ich ein Hotel am Meer buche und nur 5 Minuten zu Fuß zum Strand habe, dann brauche ich auch kein Hotel akzeptieren, wo ich erst mal 90 Minuten mit dem ÖPNV zum Strand fahren muss.
 
Allerdings denke ich auch, dass man kein Hotel bei einer Städtetour so weit draußen mit schlechter ÖPNV-Anbindung akzeptieren muss, wenn man zuvor ein Zentrales mit optimaler ÖPNV-Anbindung gebucht hat.

Sorry, aber wenn ich ein Hotel am Meer buche und nur 5 Minuten zu Fuß zum Strand habe, dann brauche ich auch kein Hotel akzeptieren, wo ich erst mal 90 Minuten mit dem ÖPNV zum Strand fahren muss.

Dem stimme ich zwar auch zu, aber das hängt auch noch von diversen Faktoren ab wie z.B. wenn Hotels in unmittelbarer Umgebung auch ausgebucht sind, oder aber nur ein Hotel unterhalb des gebuchten Standards (also z.B. drei statt vier Sterne) zu bekommen ist.
Das ist dann eben im Zweifel ein Fall für ein Gericht. Hier ist es von Vorteil bei einem Reiseveranstalter gebucht zu haben (Achtung, Reservierungssysteme sind keine Reiseveranstalter!) und ein Nachteil selber gebucht zu haben, denn den Reiseveranstalter kann man in D verklagen, das Hotel darf man u.U. im Ausland verklagen.

Atschuess und einen guten Rutsch

Andreas
 
Hallo,
hoffe alle hatten einen guten Rutsch! Wir schon! :p
Zur Beruhigung aller, mein Geld habe ich am 27.12. ohne Probleme zurück überwiesen bekommen. :)
 
Das freut mich für dich. :thumbup: Denn es ist ja schon immer ein komisches Gefühl, wenn man auf das Geld wartet.
 
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