Panoramafreiheit und Rom

Artemislein

Legionär
Stammrömer
Hallo,

ich hoffe, das Thema passt hier rein.

Ich bin eine von diesen Menschen, die ihre Fotos gerne in Facebook stellen und nach dieser Diskussion der EU über die Panoramafreiheit habe ich mich informiert und festgestellt, dass es in Italien die Panoramafreiheit nicht gibt.
Nun habe ich Sorge, dass ich irgendetwas fotografiere, dass nicht von jemanden erbaut wurde, der bereits 70 Jahre tot ist und so Probleme mit dem Urheberrecht bekomme.
Sofern ich das verstanden habe, gilt das bspw. auch für Beleuchtung. Das bedeutet, dass man das Kolosseum am Tag fotografieren kann, da der Erbauer mehr als 70 Jahre tot ist aber Nachts nicht, da die Beleuchtung ja wahrscheinlich von keinem Mensch der bereits 70 Jahre tot ist, gemacht wurde.

Meine Frage ist, was haltet ihr davon? Habt ihr darauf geachtet? Und welche Bauwerke bzw. "Sachen" darf ich dann nicht fotografieren? (Mir ist natürlich klar, dass nicht alle Häuser etc. aufgelistet werden können, aber gibt es spezielle typische Sehenswürdigkeiten, bei welchen das gilt? Ich werde selbstverständlich selbst nachgoogeln, wer lebt oder wer nicht, aber so ein paar Tipps wären toll)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das ist ein sehr komplexes Thema, das im vergangenen Monat ziemlich schnell hochgekocht ist. Ich sehe das wesentliche Problem in der nicht genau spezifizierten "kommerziellen Nutzung" der Fotos. Hier sind soziale Netzwerke wie Facebook das Problem, da sie sich ein kommerzielles Nutzungsrecht an den von Nutzern hochgeladenen Fotos (durch die AGBs) sichern.

Selbst hier im Forum könnte man durch die geschaltete Werbung eine kommerzielle Nutzung ableiten.

Mir ist für Rom eigentlich kein Gebäude bekannt, bei dem die nächtliche Beleuchtung in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützt ist. Fotografierverbote gibt es trotzdem, allerdings m.W.n. nur innerhalb von Museen und Galerien bzw. bei Sonderausstellungen.
Die sind dann aber meist klar kommuniziert.

Innerhalb der EU ist mir eigentlich nur der Eiffelturm bekannt, dessen nächtliche Beleuchtung man tatsächlich nicht fotografieren und dann auf bspw. Facebook hochladen darf.

Da sich hier im Forum haufenweise Bilder in der Galerie befinden, aber bisher noch nie jemand über irgendwelche (rechtlichen) Probleme geklagt hat, würde ich davon ausgehen, dass es in Rom relativ unproblematisch ist. Das soll jetzt kein Freibrief nach dem Motto "im Rom-Forum haben sie aber gesagt ..." sein. Ich kenne die genaue rechtliche Lage in Italien auch nicht und die dürfte auch sehr kompliziert sein. Dass es offiziell keine Panoramafreiheit gibt, heißt auch nicht notgedrungen, dass man nicht fotografieren und das Foto weiterverwenden darf.

Gruß

humocs

---------- Beitrag ergänzt um 13:08 ---------- Vorangegangener Beitrag um 12:58 ----------

Hier auch noch weitere Informationen und ein weiteres Beispiel (Hundertwasser-Haus): Fotos des Huntertwasserhauses von Haus zu Haus verboten?

Man sieht, dass das nicht so einfach in einem Satz erklärt werden kann.
 
...
Innerhalb der EU ist mir eigentlich nur der Eiffelturm bekannt, dessen nächtliche Beleuchtung man tatsächlich nicht fotografieren und dann auf bspw. Facebook hochladen darf....
Problematisch ist auch Atomium Brüssel - Foto-Locations in Belgien
Zumindest wurde mir einmal ein Foto des Atomiums aus der Fotocommunity gelöscht (obwohl´s da durchaus auch andere Bilder des Atomiums gibt :evil:)
https://www.22places.de/location/atomium-bruessel/
 
Auf 22places ist das Thema auch recht gut zusammengefasst: Panoramafreiheit - Das müssen Fotografen wissen

Eine Sehenswürdigkeit in Rom, wo man nur eingeschränkt fotografieren darf und nur für private Zwecke (keine Veröffnetlichung), wäre der Campo Verano. Im Teil des Friedhofs, wo die aufwändigen Skuplturen stehen, benötigt man eine kostenlose Sondergenehmigung.
 
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