Kindersitze mit Alarm-Signal

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Die Änderungen bei der Kindersicherung, die am 7. November in Kraft getreten sind, sehen vor, dass für Kinder bis zum Alter von vier Jahren nur noch Kindersitze verwendet werden dürfen, die mit einem Alarmsignal ausgestattet sind. Dieses Signal soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden.
In bestimmten Fällen sind auch deutsche Reisende betroffen.
Jedoch wirklich nur sehr selten, denn:
Allerdings gilt die Pflicht der Verwendung von Kindersitzen mit Alarmsignal nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Nur ausnahmsweise müssen im Ausland zugelassene Fahrzeuge mit den speziellen Sitzen ausgestattet sein. Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeugführer seinen Wohnsitz in Italien hat.
Darum braucht die große Mehrheit ausländischer Italien-Urlauber sich wegen der neuen Regelung keine Sorgen zu machen. Anders jedoch, wenn man einen Leihwagen nimmt:
Wer mit dem eigenen Fahrzeug mit deutscher Zulassung nach Italien reist, hat nichts zu befürchten, wenn ein Sitz ohne Alarmsignal verwendet wird. Anders verhält es sich hingegen bei in Italien zugelassenen Mietfahrzeugen. Hier sollte nach Inkrafttreten der neuen Regelungen bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind.
 
Dazu auch ein Korrespondentenbericht auf der Tagesschau-Webseite:


Ausländische Touristen müssen sich nur teilweise anpassen. Die Pflicht gilt nur für Autos, die in Italien zugelassen sind. Wer mit dem eigenen Wagen nach Italien fährt, braucht kein Warnsystem gegen das Kinder-Vergessen. Aber: Beim Anmieten eines Autos in Italien müssen Eltern darauf achten, dass die Mietwagenfirma bei Kindern bis zu vier Jahren Kindersitze mit Warnsystem anbietet. Wer die Pflicht missachtet, dem drohen Strafen von bis zu 362 Euro - ab März 2020. Bis dahin kommen Eltern noch mit einer Ermahnung davon.
 
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