Entschädigung bei Verspätung: Gericht kippt Ryanair-Klauseln
Die Fluggesellschaft will verhindern, dass Passagiere ihre Ansprüche an Internetportale abtreten, um so schneller an ihr Geld zu kommen. Nun muss Ryanair eine Niederlage hinnehmen.
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Das Frankfurter Landgericht hat Klauseln der Fluggesellschaft Ryanair gekippt, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten. Das Gericht sah verschiedene Punkte als rechtswidrig an, welche die Verbraucher unangemessen benachteiligten. Der Kunde müsse selbst entscheiden dürfen, ob er nach Verspätungen oder Flugausfällen seine Ansprüche selbst verfolge oder an Dritte abtrete. (...) Sämtliche Klauseln verstießen gegen die Fluggastrecht-Verordnung, befanden die Frankfurter Richter. Ryanair müsse akzeptieren, dass für die Kunden der Weg über Fluggastrechtportale vielfach die einfachere und unkompliziertere Art darstelle, ihre Forderungen durchzusetzen.