VORSICHT!: unseriöse Anbieter von Ferienwohnungen

sira

Triumphator
Stammrömer
Nachdem hier immer mal wieder negative Erfahrungen mit Buchungen von Ferienwohnungen auftauchen, ist ein Thread wo wir Warnungen über unseriöse Anbieter sammeln wohl angebracht.

Mir (die eigentlich immer übervorsichtig ist....)ist folgendes passiert:

Im April habe ich ich bei dem Anbieter florence apartment, venice apartment, florence bed breakfast, venice bed breakfast (Italy&Italy) eine Ferienwohnung für 4 Personen gebucht. Der Kontakt war schnell (im Nachhinein zu schnell) und nach Bestätigung der Verfügbarkeit des von mir gewünschten Appartments erfolgte die die Abbuchung der geforderten Anzahlung von 200 € über eine englische Kreditkartenfirma.
Ende August wollte ich bei den auf dem erhaltenen Voucher Telefonnummern anrufen und erhielt keinen Anschluß. Auf diverse Mails reagierte keiner.....

Bekannte von mir haben bei der "Agentur" das selbe Appartment für den gleichen Zeitraum angefragt und bekamen eine Zusage......


Ich hatte insofern "Glück", daß ich über einen anderen Anbieter eine etwas kostengünstigere Wohnung mieten konnte , so daß sich der Verlust etwas relativiert...aber ärgerlich ist es trotzdem.

PS: Kreditkarte habe ich dann bei Bekanntwerden sofort sperren lassen...zum Glück sind keine weiteren Beträge abgebucht worden.....

Aber ich bin schlauer und noch vorsichtiger geworden.




Der deutscher Ferienhausverband hat folgenden Artikel zu diesem Thema auf der Homepage:


Achtet also darauf, daß der Vermittler eine Adresse und einen Festnetzanschluß auf der Homepage vermerkt hat.

Und, wenn so etwas passiert: UNBEDINGT Strafanzeige stellen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Anzahlungen per Kreditkarte zu leisten ist eigentlich der sicher(st)e Weg; man kann sofort nachdem man die Abrechnung erhält, gegen eine ungerechtfertigte Abbuchung Widerspruch einlegen. Die Kreditkartenfirma wird das in der Regel anstandslos zurückbuchen, wenn der Empfänger keinen unterschriebenen Beleg vorweisen kann. Nur so als Hinweis.
WebJus - Zahlung mit Kreditkarte - Rechtstipps im und ums Web -  © Oliver Wanke
 
Solche Anzahlungen per Kreditkarte zu leisten ist eigentlich der sicher(st)e Weg; man kann sofort nachdem man die Abrechnung erhält, gegen eine ungerechtfertigte Abbuchung Widerspruch einlegen. Die Kreditkartenfirma wird das in der Regel anstandslos zurückbuchen, wenn der Empfänger keinen unterschriebenen Beleg vorweisen kann.

Grundsätzlich hast Du Recht, uneingeschränkte Zustimmung. Leider macht sich der Anbieter aber wohl folgendes zu Nutze, ich zitiere aus meiner MasterCard Abrechnung:

Etwaige Einwände am vorstehenden Rechnungsabschluss müssen innerhalb eines Monats nach dessen Zugang schriftlich erhoben werden; danach gilt der Saldo als genehmigt.

Auch Kreditkartenbetrug - Wikipedia bestätigt die Allgemeingültigkeit der 30 Tage Frist.

Man soll eben immer zeitnah Prüfen ob ungerechtfertigte oder fehlerhafte Abbuchungen erfolgt sind.

Nur Sira erklärt ja:

Im April habe ich ich bei dem Anbieter florence apartment, venice apartment, florence bed breakfast, venice bed breakfast (Italy&Italy) eine Ferienwohnung für 4 Personen gebucht. Der Kontakt war schnell (im Nachhinein zu schnell) und nach Bestätigung der Verfügbarkeit des von mir gewünschten Appartments erfolgte die die Abbuchung der geforderten Anzahlung von 200 € über eine englische Kreditkartenfirma.
Ende August wollte ich bei den auf dem erhaltenen Voucher Telefonnummern anrufen und erhielt keinen Anschluß

Sprich: Der Anbieter macht sich zu Nutze, dass bei Geschäften dieser Art zwischen Anzahlung und Leistungserbringung zwangsläufig meist über 30 Tage liegen und man solange man eine ordentliche Bestätigung hat erstmal keinen Grund sieht von einem Betrug auszugehen und daher natürlich keinen Einspruch einlegt.

Wenn man dann wie in diesem Fall erst im August den Betrug bei einer Belastung aus dem April merkt ist es dann zu spät und man kann nicht mehr auf dem konventionellen Weg beim Kartenherausgeber Einspruch erheben, sondern müsste sich wohl an den betrügerischen Agenten halten. Der ist natürlich ein Straftäter und Zahlungspflichtig - die Frage ist nur ob man ihn erwischt und das Geld dann noch in seinen Händen ist...

Letztlich bleibt, wie von Sira schon geschrieben, also nur im vorhinein sehr vorsichtig zu sein.

Jedoch, in Siras Fall könnte es möglicherweise noch etwas Hoffnung geben:

Eine Eingabe der Faxnummer in Google ergab einen Treffer auf die offensichtlich zum gleichen Betreiber gehörende Site http://www.romereservation.com Da ist die Nummer übrigens als kombinierte Fax/Tel. aufgeführt. Und dort steht unter http://www.romereservation.com/privacy.php?lg=de tatsächlich auch die Postadresse. Könnte man also vielleicht mal in einen entsprechenden Einschreibebrief investieren bzw. vor Ort anklingeln. Aber kann natürlich auch eine komplette Briefkastenfirma sein. Die Belastung aus England deutet ja darauf hin...

Hoffe etwas geholfen zu haben!

Herzliche Grüße

Sören
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sören, Danke für Deinen Recherchen.
Auf www.romereservartion.com bin ich aufgrund des in der Kreditkartenabrechnung angegeben Empfängers auch gekommen und habe sie gebeten Stellung zu nehmen.
Daß die beiden "Firmen" irgendwie zusammen gehören, deutet darauf hin, denn es besteht das gleiche Wohnungsangebot ....
Aber auch dort keine Reaktion....(bin dort wahrscheinlich im Spam-Filter...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch von mir vielen Dank für die Klarstellungen, Sören. Eine Möglichkeit wäre, den Anbieter innerhalb der 30-Tages-Frist unter einem Vorwand zu kontaktieren - wenn der Kontakt zustande kommt, ist das schon mal ein gutes Zeichen.

Sira, möchtest Du den Link zur VDFA in Deinem ersten Beitrag hier im Thread unterbringen? Vielleicht noch gefettet? Ich finde, da stehen einige sehr kluge Sachen drin :nod:
 
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