Versichert?

gianna

Libertus
Hallo, bin Studentin und musste mich wie alle nach meinem 25. Lebensjahr selbst kranenversichern. Da mein Vater eine private hatte, habe ich mich dann auch privat studentenversichert. Ich weiß, dass bei einer Reise ins europäische Ausland bei der gesetzlichen KK die Leistung geseckt sind. Doch wie sieht es bei einer privaten aus? Wollte damit ein Schnäppchen machen und habe damals hier durch einen Vergleich einen günstigen Tarif gefunden. Damals hatte ich aber noch nicht vor ein Auslandssemester zu machen und gehe nun im Sommer nach Italien. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich eine zusätzliche für den Aufenthalt in Italien abschließen muss. Kann mir da jemand helfen? Die oben genannte Seite ist in Sachen Info fürn Ar***

Ich danke Euch
 
Hallöchen und willkommen im Forum! :nod:

Was allerdings die Sachfrage betrifft:
Vermutlich ist niemand von uns hier Versicherungskaufmann; und auch Auslands-Studenten haben wir eher weniger.
Vor allem aber: Definitiv wirst du das nur mit deinem eigenen Versicherer klären können (und wenn dessen Website so schlecht ist, wie du schreibst, dann wohl nur im persönlichen Kontakt). Denn er ist dein Vertragspartner; und niemand sonst kann dir verbindlich Auskunft geben darüber, ob deine Versicherung bei ihm den Auslandsaufenthalt mit abdeckt oder nicht.
 
Ich zitiere von der von dir verlinkten Site.
Für alle Versicherungsnehmer mit privater Krankenversicherung besteht auch Versicherungsschutz im Ausland. Was die private Krankenversicherung Ausland leistet, ist vom Tarif abhängig.
Genauso kenne ich die Regelungen privater Krankenversicherungen. In der EU bekommt man auch ohne eine Zusatzversicherung keine Probleme. Weiter heißt es auf der gleichen Seite:
Wer eine private Krankenversicherung Ausland benötigt, weil er sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhält, ist ebenfalls über die in Deutschland abgeschlossene private Krankenversicherung entsprechend den Bedingungen weiterhin versichert. Abweichungen können sich aber bei einem Arbeitsaufenthalt in einem Nicht-EU-Land ergeben.
So schlecht, wie du angibst, ist der Informationgehalt also nicht, und die Regelungen sind wohl auch nicht so problematisch, wie du befürchtest.

Aus eigener Erfahrung kann ich noch ergänzen, dass damit zu rechnen ist, dass ärztliche Leistungen zunächst bar zu entrichten sind. Die Rechnungen kannst du dann zur Erstattung bei deiner Vericherung einreichen. Achte also darauf, dass du aussagefähige Rechnungen erhältst.

Viel Spaß im Italiensemester
wünscht

gengarde
 
Aus eigener Erfahrung kann ich noch ergänzen, dass damit zu rechnen ist, dass ärztliche Leistungen zunächst bar zu entrichten sind.


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... und es kann Dir durchaus passieren, dass nicht der 3,5fache Satz abgerechnet wird sondern bis zum 8fachen Satz (-> ist aber die Ausnahme)

Ich würde mich auf jeden Fall bei der Kasse erkundigen wie dann die Einreichung der Rechnung erfolgt
 
Aus eigener Erfahrung kann ich noch ergänzen, dass damit zu rechnen ist, dass ärztliche Leistungen zunächst bar zu entrichten sind.


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... und es kann Dir durchaus passieren, dass nicht der 3,5fache Satz abgerechnet wird sondern bis zum 8fachen Satz (-> ist aber die Ausnahme)

Ich würde mich auf jeden Fall bei der Kasse erkundigen wie dann die Einreichung der Rechnung erfolgt

Ebenfalls aus eigener Erfahrung: Vorkasse (bar) gilt auch für stationäre Behandlung im Krankenhaus. Also auch hier möglichst die entsprechende Rechnung zur Vorlage bei der PKV verlangen und sich dort nach den zu erstattenden Auslandstarifen für die stationäre Behandlung erkundigen.

Gruß von
mystagogus
 
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