Kreditkarte: Nutzung im Netz

Gaukler

Caesar
Stammrömer
Um sich quasi digital als Besitzer auszuweisen, ist neben den Kreditkartendaten ein zweiter Faktor vonnöten, beispielsweise eine Tan oder ein Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung auf dem Smartphone. Deshalb ist von der „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ beziehungsweise der „starken Kundenauthentifizierung“ die Rede. Sie ist zwar schon recht weit verbreitet, aber im Netz bisher noch keine Pflicht.
Wobei der Online-Erwerb von Gegenständen aller Art natürlich nicht relevant ist für unser Rom-Forum (und für mich selbst schon gleich gar nicht). Jedoch kann die Umstellung sich offenbar auswirken auch auf Reisebuchungen:
(...) im Januar kann es passieren, dass eine Familie bei einem Reisebüro im Netz einen Urlaub für die Zeit nach dem Lockdown buchen will, ihn aber gar nicht wie gewünscht mit der Karte bezahlen kann. „Wenn zu wenige Verbraucher vor dem Jahreswechsel wissen, dass ein neues Verfahren kommt, könnte es vermehrt zu Kaufabbrüchen kommen“, mahnt deshalb das Kreditkartenunternehmen Visa.
Immerhin kann die reiselustige Familie notfalls auf einen Bezahldienst wie Paypal oder Klarna ausweichen.
Was aber sicher nicht jeder wollen wird.
Doch auch dort muss sie sich beim Bezahlen mit einem zusätzlichen Faktor authentifizieren, wenn eine Kreditkarte hinterlegt ist. Einfacher geht’s übers Smartphone: Wer sich als Besitzer zu erkennen gibt, braucht nur Pin, Passwort oder das eigene Gesicht.

Die ganze Last-Minute-Chose ist umso ärgerlicher, weil die starke Kundenauthentifizierung in Deutschland schon seit September 2019 gilt. Weil damals aber nur die Kreditkartenunternehmen ihre Hausaufgaben gemacht hatten, während Verbraucher, Händler und sogar kartenausgebende Banken noch Nachhilfe benötigten, gewährte die Finanzaufsicht Bafin eine Verlängerung bis zum Jahresende 2020. Dass kurz vor Ablauf der Frist immer noch nicht alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird nicht zuletzt mit dem Corona-Ausnahmezustand begründet. Es sei zwar einiges passiert, sagt Caroline Coelsch, Projektleiterin Online-und Mobile-Payment beim Handelsinstitut EHI: „Allerdings haben wir auch beobachtet, dass die Deadline aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich etwas aus dem Fokus gerückt ist.“

Auch die mehr als 37 Millionen Kreditkartenbesitzer in Deutschland müssen sich, sofern sie es in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht schon getan haben, schleunigst der neuen Netzwelt anpassen. Das heißt: Sie müssen ihre Bank kontaktieren, um ihre Karte für die starke Kundenauthentifizierung registrieren zu lassen.
Was mir persönlich in die Hände spielt; denn rein zufällig habe ich gerade letzte Woche erst für morgen Vormittag die Abholung meiner neuen KK verabredet.

Weiterhin steht in dem Artikel zu lesen (habe ihn übrigens vor seiner Verlinkung positiv getestet ;) auf den möglichen externen Zugriff hin, also außerhalb des FAZ-Abos), diese sog. "starke Identifizierung" werde nicht verlangt bei Beträgen von max. 30,- € (was aber natürlich irrelevant ist für Reisebuchungen), sowie:
Außerdem können Kunden ihren Banken all jene Online-Shops nennen, bei denen sie oft und gern einkaufen und die sie deshalb für vertrauenswürdig halten. Durch dieses „Whitelisting“ entfällt beim Einkauf in den Lieblingsläden die zusätzliche Überprüfung.
Aber auch das dürfte wohl nicht zutreffen auf Flug- oder Hotelbuchungen.
 
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