Knöllchen aus Rom ...

Einspruch gegen Bußgelder aus dem Ausland und speziell aus Italien bringen genau Null außer einer Vervielfachung des Bußgeldbetrags. Da werden aus 30 € ganz schnell 300 und mehr. Vergesst es.
 
Zur Verdeutlichung : Wenn Du nicht bezahlst und Einspruch einlegst kommt irgendwann ein massiv erhöhter Bescheid von der Questura, das ist die Staatsanwaltschaft in Italien. Natürlich in fliessendem italienisch und unter Zitierung aller einschlägigen italienischen Vorschriften. Wenn Du das dann auch nicht zahlst, beraumt das italienische Amtsgericht eine Hauptverhandlung an (in diesem Fall natürlich in Rom) zu der dann Deine Bekannte geladen wird. Selbstverständlich ebenfalls in fliessendem Amtsitalienisch. Wenn dann Deine Bekannte da hinfährt darf sie nicht auf Gnade . rechnen. Die Sache wird aller Voraussicht nach sauteuer und die Anfahrt etc. darf sie alles selbst zahlen. Glaubt Ihr ernsthaft, dass sich das lohnt ? Wegen eines Parkstrafzettels ?
Und rechnet nicht mit irgendwelchen Verjährungsfristen. Nix mit drei Monaten wie bei uns. Jahre.
 
Oh... gut zu wissen, verstehe... Alles klar, sage ich gleich weiter. Besser, egal wie die Summe ist, zu zahlen, sonst kommt man in die Teufelsküche. Danke euch herzlich fürs Feedback!
 
Du hast natürlich prinzipiell recht. Allerdings sind die Aufgaben der Questura andere als z.B. bei uns die eines Polizeipräsidiums. Die Questura ist eben auch für reine ortspolizeiliche Verwaltungsaufgaben zuständig, die bei uns die Kommunen durchführen und....für Aufgaben der Strafverfolgung, was man bei uns Verwaltungsstrafrecht nennt (Ordnungswidrigkeitenrecht im Wesentlichen) , was bei uns eben auch von den kommunalen Polizeibehörden oder - je nach Rechtsgebiet - von den Staatsanwaltschaften durchgeführt wird. Insofern ist die Questura ein Mittelding zwischen reiner Polizeidienststelle und Verwaltungsbehörde.
 
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