...
Denn es handelt sich ja wohl letztlich um nichts anderes als eine Bevollmächtigung zur Lastschrift (via Kreditkarte) - und jedenfalls im Lastschriftverfahren ist das so.
Gauki, ganz so ist das nicht.
Eine Genehmigung zur Belastung der Kreditkarte betrifft nicht die Bank, sondern das Kreditkarteninstitut (z.B. Visa, Mastercard etc.). Eine Doppelbelastung des Kreditkartenkontos (nicht verwechseln mit dem Bankkonto) kannst Du bei diesem Institut reklamieren und zum Storno veranlassen. Der Saldo des Kreditkartenkontos wird dann bei Fälligkeit vom Bankkonto abgebucht.
Beim Lastschriftverfahren hast Du 6 Wochen Zeit, der Lastschrift bei Deiner Konto führenden Bank zu widersprechen.
Achtung! Es wird auch häufig verwechselt Lastschriftverfahren und Abbuchungsverfahren. Beim Abbuchungsverfahren hast Du diese 6 Wochen nicht! Hier gibst Du dem Zahlungsempfänger quasi eine Blankoüberweisung, die Du nicht widerrufen kannst.