Deutschland verklagt Italien wegen Entschädigungsforderungen
Wegen neuer Entschädigungsforderungen für NS-Kriegsverbrechen hat Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Italien eingereicht. Dieser hatte schon einmal entschieden, dass private Forderungen unzulässig sind.
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Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind.