Deutschland verklagt Italien vor dem IGH

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Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind.
 

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland die vergangene Woche vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichte Klage wieder zurückgezogen. Die Bundesregierung habe die italienischen Gesetzesänderungen für ausreichend befunden, wie das oberste UN-Gericht mit Sitz in Den Haag mitteilte. Für kommenden Montag und Dienstag angesetzte Anhörungen wurden in der Folge abgesagt.
 
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