Regelungen betr. den freien/ermäßigten Eintritt zu Sehenswürdigkeiten

cellarius

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Siehe auch: Öffnungszeiten und Eintrittspreise (Roma Antiqua - Rom im Netz)


Regelungen für Museen/Stätten unter staatlicher Verwaltung

Eine Zusammenfassung Regelungen für den ermässigten und Gratis-Eintritt für Museen und archäologische Stätten, die unter kommunaler oder staatlicher Verwaltung stehen, findet sich auf der offziellen Seite des Roma Pass. Hier Links zum Download im pdf-Format:

Die Regelungen für staatliche Museen/Stätten

(Ene deutsche Zusammenfassung folgt nach dem italienischen Text - alle Angaben ohne Gewähr!)

MINISTERO PER I BENI E LE ATTIVITA' CULTURALI schrieb:
3. E' consentito l'ingresso gratuito:

a) alle guide turistiche dell'Unione europea nell'esercizio della propria attivita' professionale, mediante esibizione di valida licenza rilasciata dalla competente autorita';

b) agli interpreti turistici dell'Unione europea quando occorra la loro opera a fianco della guida, mediante esibizione di valida licenza rilasciata dalla competente autorita';

[...]

e) ai cittadini dell'Unione europea che non abbiano compiuto il diciottesimo o che abbiano superato il sessantacinquesimo anno di eta'. I visitatori che abbiano meno di dodici anni debbono essere accompagnati;

f) a gruppi o comitive di studenti delle scuole pubbliche e private dell'Unione europea, accompagnati dai loro insegnanti, previa prenotazione e nel contingente stabilito dal capo dell'istituto;

g) ai docenti ed agli studenti iscritti alle facolta' di architettura, di conservazione dei beni culturali, di scienze della formazione e ai corsi di laurea in lettere o materie letterarie con indirizzo archeologico o storico-artistico delle facolta' di lettere e filosofia, o a facolta' e corsi corrispondenti istituiti negli Stati membri dell'Unione europea. Il biglietto gratuito e' rilasciato agli studenti mediante esibizione del certificato di iscrizione per l'anno accademico in corso;

h) ai docenti ed agli studenti iscritti alle accademie di belle arti o a corrispondenti istituti dell'Unione europea. Il biglietto gratuito e' rilasciato agli studenti mediante esibizione del certificato di iscrizione per l'anno accademico in corso;

i) ai cittadini dell'Unione europea portatori di handicap e ad un loro familiare o ad altro accompagnatore che dimostri la propria appartenenza a servizi di assistenza socio-sanitaria;

l) agli operatori delle associazioni di volontariato che svolgano, in base a convenzioni in essere stipulate con il Ministero ai sensi dell'articolo 112, comma 8, del Codice, attivita' di promozione e diffusione della conoscenza dei beni culturali.

4. Per ragioni di studio o di ricerca, attestate da istituzioni scolastiche o universitarie, da accademie, da istituti di ricerca e di cultura italiani o stranieri nonche' da organi del Ministero, ovvero per particolari e motivate esigenze, i capi degli istituti possono consentire ai soggetti che ne facciano richiesta l'ingresso gratuito per periodi determinati.

5. Per le ragioni e le esigenze di cui al comma 4, i direttori generali competenti per materia possono rilasciare a singoli soggetti tessere di durata annuale di ingresso gratuito a tutti gli istituti ed i luoghi di cui al comma 1, nonche' individuare - previo parere del comitato regionale per i servizi di biglietteria - categorie di soggetti alle quali consentire, per determinati periodi, l'ingresso gratuito ai medesimi luoghi.

6. Per i cittadini dell'Unione europea di eta' compresa tra i diciotto ed i venticinque anni nonche' per i docenti delle scuole statali con incarico a tempo indeterminato, l'importo del biglietto di ingresso e' ridotto della meta'.

7. Ai cittadini di Stati non facenti parte dell'Unione europea, si applicano, a condizione di reciprocita', le disposizioni sull'ingresso gratuito di cui al comma 3, lettera e), e sulle riduzioni di cui al comma 6.».

Ministerium für Kulturgüter und -aktivitäten schrieb:
3. Freier Eintritt wird gewährt:

a) Reise- und Stadtführern aus der Europäischen Union während ihrer Tätigkeit, nach Vorweis einer gültigen behördlichen Lizenz;

b) Dolmetschern aus der Europäischen Union während ihrer Tätigkeit mit einem Reise- oder Stadtführen, nach Vorweis einer gültigen behördlichen Lizenz;

[...]

e) den Bürgern der EU, die nicht älter als 18 Jahre oder die älter als 65 Jahre sind. Besucher unter 12 Jahren müssen sich in Begleitung befinden;

f) Schülergruppen von öffentlichen oder privaten Schulen in der EU, die von ihren Leherern begleitet werden, nach Voranmeldung in der Zahl, die der Leiter der Bildungseinrichtung festgelegt hat;

g) den Dozenten und immatrikulierten Studenten der Fakultäten der Architektur, der Konservatorik, der Bildung und der Fächer der geisteswissenschaftlichen Fakultäten in Italien, die archäologischen oder historisch-künstlerischen Bezug haben, oder entsprechender Fakultäten und Studiengänge in der EU nach Vorlage eines Studiennachweises für das laufende akademische Jahr;

h) den Dozenten und Studenten der Kunstakademien oder vergleichbaren Institutionen in der EU nach Vorlage eines Studiennachweises für das laufende akademische Jahr;

i) den Bürgern der Europäischen Union, die eine Behinderung haben, und eine Begleitperson, die zur Unterstützung des Behinderten notwendig ist;

[...]

6. Für die Bürger der EU zwischen 18 und 25 Jahren sowie für Lehrer an staatlichen Schulen wird der Eintrittspreis um die Hälfte reduziert.

7. Für Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören, gelten Ermässigungen nach 3f und 6 dann, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen (italienische Bürger im Herkunftsland also von vergleichbaren Vergünstigungen profitieren).
[ Hinweis: seit 2007 gilt dies auch für Bürger der Schweiz! ]

Diese Regelung gilt in folgenden Einrichtungen:
1. Appia Antica - Mausoleo di Cecilia Metella e Castrum Caetani
2. Appia Antica - Terme di Caracalla
3. Appia Antica - Villa dei Quintili
4. Colosseo/Palatino/Foro Romano
5. Museo Nazionale Etrusco di Villa Giulia
6. Museo Nazionale d'Arte Orientale
7. Museo Nazionale dell'Alto Medioevo
8. Museo Nazionale Preistorico ed Etnografico "Luigi Pigorini"
9. Museo Nazionale Romano - Crypta Balbi
10. Museo Nazionale Romano - Palazzo Altemps
11. Museo Nazionale Romano - Palazzo Massimo
12. Museo Nazionale Romano - Terme di Diocleziano
13. Scavi di Ostia Antica
14. Galleria Nazionale d'Arte Moderna
15. Galleria Borghese
16. Galleria Nazionale d'Arte Antica in Palazzo Barberini
17. Galleria Nazionale d'Arte Antica in Palazzo Corsini
18. Museo Nazionale di Palazzo Venezia
19. Galleria Spada
20. Museo Nazionale di Castel Sant'Angelo
21. Museo Nazionale degli Strumenti Musicali
22. Museo Nazionale delle Arti e Tradizioni Popolari


Regelung für Museen/Stätten unter kommunaler Verwaltung

Der wichtigste Unterschied zu den staatlichen Museen: Gratis-Eintritt gibt es für unter 18-jährige und über 65-jährige Besucher nur dann, wenn diese ihren Wohnsitz in der Stadt Rom haben. Ansonsten wird der reduzierte Eintrittspreis fällig. Ansonsten gelten weitestgehend die gleichen Regeln.

Diese Regelung gilt für folgende Einrichtungen:
1. Musei Capitolini
2. Centrale Montemartini
3. Mercati di Traiano
4. Museo dell'Ara Pacis
5. Museo Barracco
6. Museo della Civiltà Romana
7. Museo delle Mura
8. Villa di Massenzio
9. Museo di Roma
10. Museo Napoleonico
11. MACRO + MACRO Testaccio
12. Museo Carlo Bilotti
13. Museo Pietro Canonica
14. Museo di Roma in Trastevere
15. Musei di Villa Torlonia
16. Planetario e Museo Astronomico
17. Museo Civico di Zoologia
Hinweise für Schüler- und Studentengruppen

Auf der Seite des italienischen Generalkonsulats in Köln gibt es aktuelle Informationen und Vordrucke für Schüler- und Studentengruppen:

Darunter, jeweils als Word-Dokument:
- ein allgemeines Informationsblatt
- ein Formular für Schülergruppen
- ein Formular für Studentengruppen
- ein Merkblatt über die Tätigkeit als Reiseleiter


Die genannte Regelung gilt für alle Ausgrabungen, Monumente und Museen, die staatlicher Verwaltung unterstehen. Für Einrichtungen unter kommunaler Verwaltung gelten in Rom weitgehend analoge Regelungen. Für kirchliche Museen (etwa die Vatikanischen) gelten sie explizit nicht. Eine komplette Liste, wo die Regelungen gelten oder nicht, gibt es nicht.

Die entsprechenden Normen gibt es hier als .pdf zum Download:
LuoghiDellaCultura

Welche Kulturgüter staatlicher Verwaltung unterstehen, läßt sich hier recherchieren:
LuoghiDellaCultura/Ricerca

Luogo = Ort (also Roma)
Nome del Luogo = Name des kulturellen Ortes (also des Museums, der Ausgrabung)
Tipologia = Typ (was suchen Sie?)


Hinweis: Vatikan

Diese Regelungen gelten nicht für den Vatikan und/oder zum Vatikan gehörende bzw. kirchlich verwaltete Einrichtungen wie etwa die Vatikanischen Museen. Die Eintrittsregelungen für die Vatikanischen Museen können auf dieser Seite nachgelesen werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bedeutet das, dass mir eine Bescheinigung meiner Schule über meine dortige Tätigkeit einen ermäßigten Eintritt in manche Museen und Ausgrabungsstätten verschaffen könnte? In welcher Sprache sollte diese denn verfasst sein (hat jemand da Erfahrungen mit oder funktioniert das nur bei Italienisch-Lehrern in der Landessprache)?
 
Also -
wenn ich alleine unterwegs bin reicht mein Lehrerausweis (ich weiß nicht, ob du so etwas hast) aus. In der Regel wird das verstanden - obwohl ich kein Italienisch spreche. Bisweilen gelingt es mir sogar, ganz umsonst in die Museen oder Ausgrabungen zu kommen, weil auch nach Fächern differenziert wird.

Wenn man mit einer Schülergruppe unterwegs ist, braucht man eine Liste aller Teilnehmer, versehen mit einem Schulstempel, die man abgeben muß. Die Schüler sind auf alle Fälle gratis, die Begleiter müssen teilweise einen ermäßigten Eintritt zahlen.

Falls Du ein Formular für Schülergruppen brauchst, kontaktier mich per PN - mit etwas Glück finde ich es wieder ...

Viele Grüße
Claude
 
Lehrerausweis

Lehrerausweis? Davon habe ich bis heute noch nichts gehört. Wüßte auch gar nicht, wer mir den ausstellen könnte. Habe mir von der Sekretärin eine Bescheinigung ausstellen lassen und werde mein Glück damit mal versuchen. Kann ja nicht schaden.

Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle Antwort!
 
Colosseo - EUR - Eintritt - Achtung

Wie ich in der letzten Woche festgestellt habe, wird am Kolosseum nicht nur der Studentenausweis, der einen ermäßigten Eintritt erlaubt, sondern zusätzlich eine Paß-Kopie oder eine Kopie eines Personalausweises verlangt, wobei ein Führerschein nicht als Personalausweis gültig ist ! Hat man nur den Studentenausweis ohne Paß/Personalausweis zahlt man den vollen Eintritt!

Im EUR sind sie netter und akzeptieren den Studentenausweis alleine!

Liebe Grüße! Ursula
 
Wie ich in der letzten Woche festgestellt habe, wird am Kolosseum nicht nur der Studentenausweis, der einen ermäßigten Eintritt erlaubt, sondern zusätzlich eine Paß-Kopie oder eine Kopie eines Personalausweises verlangt, wobei ein Führerschein nicht als Personalausweis gültig ist ! Hat man nur den Studentenausweis ohne Paß/Personalausweis zahlt man den vollen Eintritt!

Naja, das ist ja überall so, dass man einen Lichtbildausweis vorlegen muss. Ansonsten kommt ja jeder mit einer Kopie des Studentenausweises von Ursula ins Kolosseum :D
Einen Pass oder Perso muss man sowieso mit sich führen, das sagt schon das Gesetz. Und in Italien würde ich es auch tun, ansonsten besteht die Gefahr, als Rumäne schnellstens ausgewiesen zu werden.
Dennoch: Das Kolosseum ist auch den vollen Preis wert, oder? ;)
Im EUR sind sie netter und akzeptieren den Studentenausweis alleine!
Für EUR muss man jetzt Eintritt zahlen 8O8O8O
Bislang galt es nur für die Museen dort :?
Die haben sich vermutlich gefreut, dass überhaupt jemand zu ihnen herausfindet :D

patta
 
Eintritt für Schwerbehinderte

Hallo Ihr,
ich bin heute zum ersten Mal im Forum und habe gleich eine Frage: Stimmt es, daß Schwerbehinderte keinen Eintritt bezahlen müssen??? Bei den Schwerbehinderten alle oder erst ab 60/70/80% ???
Wäre dankbar für Eure Hilfe
B.
 
ermäßigter Eintritt - Lehrerausweis

Was für ein Glück, dass ich über die vielfältigen Ermäßigungsinfos hier im Forum gestolpert bin, bevor ich mich auf den Weg machte...

Mit einem deutschsprachigen 2-Satz-Papier mit Schulstempel von der Schulsekretärin, auf welchem mir meine Lehrtätigkeit bestätigt wird, versuchte ich mein Glück an verschiedenen Sehenswürdigkeiten und war stets erfolgreich!!! Auf Englisch erklärte ich, was mir auf dem Zettel bescheinigt wird und der Herr/die Dame am Schalter verglich meinen Namen entspr. Perso mit dem Namen im Text und das war's auch schon: ingresso ridotto. :)

Für den nächsten Besuch in Caput Mundi werde ich mich um einen richtigen Lehrerausweis bemühen, dann wird's noch einfacher.
 
Dann warst Du ja in dem Punkt überaus erfolgreich und konntest Dir eine entsprechende Zahl an zusätzlichen Espressi leisten.
Willkommen zurück!

Claude
 
Salut,

ich hatte nur meinen in deutsch verfassten Mitgliedsausweis des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen dabei. Der ist ohne Foto und galt überall. Es reichte, wenn ich sagte, dass ich in Deutschland Lehrerin sei.
 
Wie ich in der letzten Woche festgestellt habe, wird am Kolosseum nicht nur der Studentenausweis, der einen ermäßigten Eintritt erlaubt, sondern zusätzlich eine Paß-Kopie oder eine Kopie eines Personalausweises verlangt, wobei ein Führerschein nicht als Personalausweis gültig ist ! Hat man nur den Studentenausweis ohne Paß/Personalausweis zahlt man den vollen Eintritt!

Naja, das ist ja überall so, dass man einen Lichtbildausweis vorlegen muss.
Das ist richtig und verständlich. Man muss schon irgendwie glaubhaft machen können, dass man nicht nur im Besitz eines beliebigen Studentenausweises ist, sondern auch mit der dort genanannten Person identisch.

Einen Pass oder Perso muss man sowieso mit sich führen, das sagt schon das Gesetz.
Das ist schon für Deutschland falsch:
Ausweispflicht ? Wikipedia
und für Italien genauso (in F gibt es das meines Wissens).

Im EUR sind sie netter und akzeptieren den Studentenausweis alleine!
Ich musste meinen Personalausweis auch noch nie vorzeigen - ich käme aber auch nicht auf die Idee, dass ich mich darüber beschweren würde, wenn ich müßte. So sind halt die Spielregeln. Du willst etwas (nämlich ermäßigten Eintritt) - dann wirst Du halt nachweisen müssen, dass Du ein Recht darauf hast ;)
 
In Frankreich ist man nicht einmal verpflichtet eine carte d'identité zu haben. Wenn man sich ausweisen muß, tut es auch der Führerschein oder der Jagdschein oder die carte electorale bzw. eine Telefonrechnung, Stromrechnung o.ä., wenn man seine Adresse nachweisen muß.

À l’exception de l’Italie et de la France, les pays qui ont institué la carte d'identité ont rendu sa détention obligatoire. Carte d'identité - Wikipédia

Das stimmt ja nach den Erklärungen Cellarius offenbar nicht - aber ich war auch immer im Glauben, dass man in Deutschland den Ausweis mitnehmen muß.

Depuis 1955, les Français n'ont plus l'obligation de détenir une carte d'identité. Carte nationale d'identité en France - Wikipédia

Viele Grüße
Claude
 
Patta,

Naja, das ist ja überall so, dass man einen Lichtbildausweis vorlegen muss. Ansonsten kommt ja jeder mit einer Kopie des Studentenausweises von Ursula ins Kolosseum :D

Ich denke, Ursula meinte, dass sie am Kolosseum eine Kopie hinterlassen musste.

Meine Erfahrungen bestaetigen das - mir wurde bisher 2x dort meine Teilnehmerliste im Original "konfisziert". Ich kam zwar mit meiner Schuelergruppe gratis rein, die Leute am Schalter wollten aber ein Exemplar der Liste behalten - fuer die Buchhaltung, Archiv, Schwarze Listen, Todesschwadrone. Was auch immer. ;-)

Da es sich da immer um die letzte Anwendung handelte, konnte ich damit leben.

Meine Liste bestand immer aus dem Briefbogen der Schule mit Unterschrift, Stempel *und* einer vom Frankfurter Konsulat beglaubigten Uebersetzung. Damit gewaehrte man uns immer an staedtischen, staatlichen und kirchlichen (dank eines Stempels des Bistum Trier) freien Einlass.

Kuenftig (>> 2010) mache ich mir ne Kopie von dem Wisch, nur fuer alle Faelle.

Roman
 
In Frankreich ist man nicht einmal verpflichtet eine carte d'identité zu haben. Wenn man sich ausweisen muß, tut es auch der Führerschein oder der Jagdschein oder die carte electorale bzw. eine Telefonrechnung, Stromrechnung o.ä., wenn man seine Adresse nachweisen muß.

À l’exception de l’Italie et de la France, les pays qui ont institué la carte d'identité ont rendu sa détention obligatoire. Carte d'identité - Wikipédia

Das stimmt ja nach den Erklärungen Cellarius offenbar nicht - aber ich war auch immer im Glauben, dass man in Deutschland den Ausweis mitnehmen muß.

Depuis 1955, les Français n'ont plus l'obligation de détenir une carte d'identité. Carte nationale d'identité en France - Wikipédia

Viele Grüße
Claude
Nur zur Klärung. In Deutschland ist jeder Deutsche i.S.des GG über 16 Jahre verpflichtet, für sich einen Perso oder Reisepass ausstellen zu lassen und berechtigten Personen vorzuzeigen (§ 1 Gesetz über Personalausweise). Man ist nicht verpflichtet, diesen ständig mitzuführen, muß allerdings ggf. imstande sein, z.B. einem kontrollierenden Polizeibeamten gegenüber den Besitz desselben zu belegen. Wenn man nichts mitführt, kann man zwar nicht wegen Nichtmitführen eines Perso belangt werden, kann aber ggf. zur Feststellung der Personalien vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Wenn sich allerdings bei der Überprüfung der Personalien herausstellt, das man gar keinen oder keinen gültigen Perso oder Reisepass besitzt. kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld
verhängt werden. Kostet von 35 € aufwärts.
Ist ein wenig OT, ich weiss, aber bevor nicht ganz richtige Dinge in Umlauf kommen.....
Gruß
Gordian
 
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