Rom mit bitterem Nachgeschmack

Mal eine Frage an die Romkenner: Was macht man eigentlich bei einem Diebstahl, wie vom TO beschrieben?
Zur nächsten Polizeistation gehen? Anzeige erstatten? Erst zu Hause?
Man kann sicherlich über den Sinn einer Anzeige trefflich streiten. Große Erfolgsaussichten würde ich aber nicht erwarten, das ist hier ion Deutschland auch nicht anders. Erst zu Hause Anzeige erstatten bringt noch weniger, sollten Papiere abhanden gekommen sein muss man bei der enstprechenden Behörde sowieso meist eine Verlustanzeige ausfüllen. Bei EC- oder Kreditkartenverlust schnellsmöglich die Karte(n) sperren lassen, dazu sollte man die Notrufnummer irgendwo notiert haben.
 
[QUOTE
Wir sind viel mit dem öffentlichen Verkehr gefahren und wurden nie kontrolliert. [/QUOTE]:~ Ist das jetzt eine Aufforderung zum Schwarzfahren? Ich fahre sehr viel öffentlich-rechtlich, und werde auch selten kontrolliert, das ist für mich eher normal. Wenn aber Kontrolle, dann wird es wirklich ungemütlich, wenn man keine Fahrkarte haben sollte./QUOTE]

Wir sind dieses Mal das erste Mal kontrolliert worden. Kurz vor Termini stiegen zwei Kontrolleure in den Bus ein. Ich habe unsere Tickets ausgegraben, aber irgendwie hatte ich das Gefühl, dass wir die gar nicht interessieren. Ich hätte denen wahrscheinlich auch die Visitenkarte des Restaurants nebenan zeigen können. :lol::lol::lol:

viele Grüße
Claudia
 
Diesen Hinweis, auf mangelnde Kontrolle verstehe ich auch nicht. Hätte er sich sonst gerne den Betrag für das Ticket gespart :roll:

Ich meine allein die umständliche Anreise über Amsterdam und Paris zeigt ja, dass es hier wohl ausschließlich darum ging, alles möglichst günstig zu bekommen.
Wobei diese "Sparfüchse" dabei allerdings nicht an den eigenen Erwartungshaltungen sparen.

Aber wie gesagt, der User war seit diesem Tag zumindest nicht mehr angemeldet online. Ob er ausgeloggt hier die Antworten liest, kann man ja nicht nachvollziehen.

Sich aber nur für ein einmalige Mecker-Posting hier anzumelden und, entschuldigt bitte, sich zu erdreisten auch noch eine abschließende Warnung auszusprechen, spricht nicht für einen wirklich an unserem Forum interessierten User.


Rom hat da in vielerlei Hinsicht noch sehr viel nachzuholen. Ich habe schon mit einigen Leuten gesprochen, die vor längerer Zeit in Rom waren. Sie waren der Meinung, dass es, auf Grund meiner Schilderung, schlimmer geworden ist.
Wer noch nicht dort war, sei auf jeden Fall vorgewarnt:
[FONT=&quot]- [/FONT]am besten mit einer Reisegruppe hinfahren oder einen Hotel direkt im historischen Zentrum buchen
[FONT=&quot]- [/FONT]Geld und Wertsachen sehr sicher aufbewahren, zu Hause lassen, oder direkt am Körper tragen
[FONT=&quot]- [/FONT]Romapass besorgen
[FONT=&quot]- [/FONT]Eine ruhige Jahreszeit auswählen
[FONT=&quot]- [/FONT]den öffentlichen Verkehr nur bedingt nutzen
 
Mal eine Frage an die Romkenner: Was macht man eigentlich bei einem Diebstahl, wie vom TO beschrieben?
Zur nächsten Polizeistation gehen? Anzeige erstatten? Erst zu Hause? Bislang war es bei mir dank Vorplanung noch nie nötig. (Führerschein habe ich gar nicht erst dabei, wenn ich in Rom bin:p)
Meinem Schwager ist vor zwei Jahren in Rom das Portemonnaie gestohlen worden. Dummerweise hatte er auch sein Flugticket und seinen Ausweis mit drin.
Allein deshalb musste er Anzeige erstatten, damit er von der deutschen Botschaft ein Ersatzdokument bekommen konnte. Zusammen mit der Fotokopie, die zum Glück im Hotel von seinem Personalausweis gemacht worden war, hat er dann einen Ersatzausweis bekommen.
Das mit der Anzeige war tagesfüllend. Er wurde von Hü nach Hott geschickt; niemand wusste genau, welche Polizeidienststelle wirklich zuständig war. Und ich kann auch nicht sagen, wo er zum Schluss gelandet ist, weil wir auf Töchterchens Hochzeit waren.
Hätte ich damals schon dieses Forum gekannt, hätte ich bestimmt hier mal nachgefragt ;)
 
Was macht man eigentlich bei einem Diebstahl, wie vom TO beschrieben?
Zur nächsten Polizeistation gehen? Anzeige erstatten?
Ja, und zwar möglichst sofort.

Und für den unangenehmen Fall, dass dabei auch der Personalausweis gestohlen worden sein sollte: Man verlässt sich wohl besser nicht auf die Möglichkeit einer Not-Ersatz-Ausstellung am Flughafen (es sei denn halt, es wäre unmittelbar vor dem Rückflug), sondern begibt sich mitsamt der Diebstahlsanzeige zur deutschen Botschaft, um ein Ersatzdokument zu erhalten. Adresse: Via San Martino della Battaglia, 4 - also nur einen Katzensprung entfernt von der Piazza dell'Indipendenza; und auch nicht sonderlich weit von Termini.
 
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Da war wer schneller als ich ... :D


Allein deshalb musste er Anzeige erstatten, damit er von der deutschen Botschaft ein Ersatzdokument bekommen konnte. Zusammen mit der Fotokopie, die zum Glück im Hotel von seinem Personalausweis gemacht worden war, hat er dann einen Ersatzausweis bekommen.
Dazu habe ich inzwischen auf der bereits verlinkten Website der Botschaft noch Folgendes nachgelesen - unter
Deutsche Vertretungen in Italien - Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz
Trotz Schengener Abkommens und offener Grenzen benötigen Sie weiterhin zum Grenzübertritt grundsätzlich ein gültiges Ausweispapier. Darüber hinaus verlangen einige Fluggesellschaften dies zwingend als Identitätsnachweis.


Bei Verlust des deutschen Reisepasses/Personalausweises kann von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein "Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt werden.
Dafür sollten Sie 2 Passfotos mitbringen und Ihre Identität (z.B. anhand beglaubigter Kopie des gestohlenen/verlorenen Passes bzw. Personalausweises; die Identitätsbestätigung durch eine Begleitperson ist nicht ausreichend) nachweisen können.

Sollte die zweifelsfreie Identitätsklärung nicht möglich sein muss die innerdeutsche Passbehörde, die das verlorene bzw. gestohlene Ausweisdokument ausgestellt hat, um Bestätigung der Personendaten und Übersendung eines Lichtbilds gebeten werden. Dies ist in der Regel nur an Werktagen während der üblichen Öffnungszeiten möglich.

Zudem benötigen Sie - auch im eigenen Interesse - eine polizeiliche Verlustanzeige. Diese ist erhältlich bei jeder Polizeidienststelle.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt z.Zt. 21,- EUR, außerhalb der Dienstzeiten (nur bei dringenden Fällen, z.B. bei Abflug noch am gleichen Abend) 29,- EUR.

Sofern Sie auf dem Landweg (Auto, Bahn) direkt zurück nach Deutschland reisen, ist nach Erfahrung der deutschen Auslandsvertretungen in Italien grundsätzlich die Vorlage der polizeilichen Verlustanzeige beim Grenzübertritt ausreichend.
Auf Letzteres würde ich mich aber dann nicht verlassen wollen ... sicher ist sicher.

Immerhin entnehme ich dem vorletzten Passus, dass auch bei Diebstahl am Abreisetag noch etwas zu machen ist, d.h. über die Botschaft - vorherige Anzeige aber natürlich vorausgesetzt.
Vgl. Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen.
Außerhalb der offiziellen Dienstzeiten von 17.00 bis 24.00 Uhr sowie an Feiertagen von 8.00 bis 24.00 Uhr können Sie in dringenden Notfällen unseren Bereitschaftsdienst unter den folgenden Nummern erreichen: (0039) 335 7904170 (deutsch) und (0039) 348 7625786 (italienisch).
Unser Rufbereitschaftsdienst ist auch per SMS erreichbar.
Bemerkenswert erscheint mir auch der Umstand, dass die Identitätsbestätigung durch eine Begleitperson nicht ausreichend ist - das hätte ich nicht erwartet.

Da ist es dann natürlich gut, wenn an der Hotelrezeption der Ausweis kopiert wurde.
Wobei ich bisher davon ausgegangen bin, dass das nicht nur "zum Glück" wäre, wie oben gepostet; jedenfalls in "meiner" Villa Maria tun sie das jedes Mal; aber vielleicht ist es ja doch nicht in allen Häusern Standard?

Diese Kopie muss dann auch noch beglaubigt sein, schreibt die Botschaft - aber auch das ließe sich ja wohl an der Rezeption bewerkstelligen (also dass sie draufschreiben, unterschreiben und abstempeln, sie hätten die Kopie angefertigt von dem Original-Dokument, das ihnen bei der Anreise am Tage xy vorgelegt worden wäre).
 
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Deutsche Vertretungen in Italien - Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz
Zudem benötigen Sie - auch im eigenen Interesse - eine polizeiliche Verlustanzeige. Diese ist erhältlich bei jeder Polizeidienststelle.
Diese Kopie muss dann auch noch beglaubigt sein, schreibt die Botschaft - aber auch das ließe sich ja wohl an der Rezeption bewerkstelligen (also dass sie draufschreiben, unterschreiben und abstempeln, sie hätten die Kopie angefertigt von dem Original-Dokument, das ihnen bei der Anreise am Tage xy vorgelegt worden wäre).

Mein Schwager allerdings konnte die Anzeige nicht bei jeder Dienststelle erstatten. Wie gesagt: Er wurde von einer Dienststelle zur anderen und dann noch zu einer dritten und vierten geschickt.

Nach einer Beglaubigung der Ausweiskopie wurde nicht gefragt.
 
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Diese Kopie muss dann auch noch beglaubigt sein, schreibt die Botschaft - aber auch das ließe sich ja wohl an der Rezeption bewerkstelligen (also dass sie draufschreiben, unterschreiben und abstempeln, sie hätten die Kopie angefertigt von dem Original-Dokument, das ihnen bei der Anreise am Tage xy vorgelegt worden wäre).

Es gibt gewisse Vorschriften, was Beglaubigungen von Dokumenten angeht. Und Hotelrezeptionen sind in diesen Vorschriften AFAIR nicht genannt. Wobei Du in der Villa Maria unter Umständen Glück haben könntest, da z.B. Pfarreien Kopien beglaubigen dürfen.

Nach einer Beglaubigung der Ausweiskopie wurde nicht gefragt.

Die (beglaubigte Kopie) brauchst Du ja nur in der Botschaft um Ersatzpapiere zu bekommen.

Atschuess

Andreas
 
Also mit Sicherheit ist der Ausdruck "beglaubigt" hier nicht im strengen Sinne des gleichnamigen Formerfordernisses im Rechtsverkehr gemeint.

Sondern es geht wohl nur darum, dass eine neutrale Person (oder Institution) die Richtigkeit der Aussage des Antragstellers bestätigt, es handele sich hierbei um eine Kopie seines verlorenen/gestohlenen Ausweises.
 
Da ich vorhin mächtig in Eile war, trage ich dieses Detail erst jetzt nach:
Es gibt gewisse Vorschriften, was Beglaubigungen von Dokumenten angeht. Und Hotelrezeptionen sind in diesen Vorschriften AFAIR nicht genannt. Wobei Du in der Villa Maria unter Umständen Glück haben könntest, da z.B. Pfarreien Kopien beglaubigen dürfen.
Wie bereits geschrieben: Es kann in diesem Zusammenhang ganz sicher nicht darum gehen, eine zur amtlichen/öffentlichen Beglaubigung befugte Stelle zu finden.

Andernfalls würden sich in Italien die dergestalt gestrandeten Touristen wohl bereits stapeln. :lol:

Außerdem:
Ja, es darf sich meiner Erfahrung zufolge, die nun schon viele Jahre währt, wirklich jeder Rombesucher glücklich schätzen, der in der Villa Maria logiert. :nod: :thumbup:
Jedoch eine Rechtsperson, die gemäß zivilprozessionalen Vorschriften einer Pfarrei vergleichbar wäre, ist das Gästehaus der Salvatorianerinnen ganz bestimmt nicht.
Allenfalls :!: wäre es das Mutterhaus der Schwestern (welches ja auf demselben Grundstück liegt). Aber auch daran hege ich erhebliche Zweifel.

Vor allem aber: Auf alles das kommt es m.E. überhaupt nicht an - wie vorhin schon dargelegt. ;)
 
Es wäre ja auch etwas schwierig, eine amtlich beglaubigte Kopie zu bekommen, nachdem das Original abhanden gekommen ist. ;)
 
Sondern es geht wohl nur darum, dass eine neutrale Person (oder Institution) die Richtigkeit der Aussage des Antragstellers bestätigt, es handele sich hierbei um eine Kopie seines verlorenen/gestohlenen Ausweises.

Und warum ist dann die Begleitperson nicht ausreichend?

Andernfalls würden sich in Italien die dergestalt gestrandeten Touristen wohl bereits stapeln. :lol:

Jedoch eine Rechtsperson, die gemäß zivilprozessionalen Vorschriften einer Pfarrei vergleichbar wäre, ist das Gästehaus der Salvatorianerinnen ganz bestimmt nicht.
Allenfalls :!: wäre es das Mutterhaus der Schwestern (welches ja auf demselben Grundstück liegt). Aber auch daran hege ich erhebliche Zweifel.

Oder aber die Botschaft sieht das mit den Beglaubigungen nicht ganz so eng. Wobei eigentlich jeder halbwegs erfahrene Reisende eher den Ausweis im Safe im Hotel(zimmer) lässt und eine Fotokopie mit sich herumträgt (ausser er will in die VM und dort einen Audioguide ausleihen). Oder man nimmt beide Ausweise (Perso und Pass) mit und trägt den Perso mit sich, dann hat man noch immer den Pass sicher im Hotel. (Wobei es natürlich Länder gibt die keinen Perso kennen.)

Es wäre ja auch etwas schwierig, eine amtlich beglaubigte Kopie zu bekommen, nachdem das Original abhanden gekommen ist. ;)

Man könnte so eine Kopie ja vor der Reise machen und mitnehmen.
(Und wenn man die beglaubigte Kopie scannt und in seiner eigenen Cloud hinterlegt kann man sich so viel beglaubigte Kopien ausdrucken wie man braucht - wobei diese dann rechtlich gesehen natürlich nicht mehr als beglaubigte Kopie gelten würden, was aber der heutigen Qualität der Farbdrucker eher nicht auffallen würde.)

Atschuess

Andreas
 
Sondern es geht wohl nur darum, dass eine neutrale Person (oder Institution) die Richtigkeit der Aussage des Antragstellers bestätigt, es handele sich hierbei um eine Kopie seines verlorenen/gestohlenen Ausweises.
Und warum ist dann die Begleitperson nicht ausreichend?
Das musst du die Botschaft fragen, nicht mich. :D

Nach meinem Verständnis jedoch, wie oben ja bereits geschrieben: weil diese Begleitperson in aller Regel nicht neutral sein wird.
 
Außerdem wirfst du hier zwei Dinge durcheinander: Es ist nirgendwo davon die Rede, dass, ob oder ob nicht eine Begleitperson die Echtheit der Ausweis-Kopie bestätigen könne.
Sondern die Botschaft definiert die Erklärung einer Begleitperson als nicht ausreichend für die Feststellung der Identität des Antragstellers und verlangt dafür die besagte beglaubigte Kopie.
 
Hallo,

Mit der Vorbereitung der Romreise ist das scheinbar etwas schiefgelaufen. Shuttle Verbindungen sind von beiden Flughäfen gut zu erkennen. In allen Foren oder Berichten wird auf die erlebten Probleme hingewiesen. Betteleinen und Diebstähle gibt es seit 20 Jahren in verstärkte Umfang.
Und was Essen und Trinken für 4 Personen angeht, auch wenn es Grottenschlecht ist, so sind 70 € in Rom kein Geld.

Gruß
Hans Peter
 
Sondern die Botschaft definiert die Erklärung einer Begleitperson als nicht ausreichend für die Feststellung der Identität des Antragstellers und verlangt dafür die besagte beglaubigte Kopie.

Irgendwie macht es mir mal wieder Spass Erbsen zu zählen, also sei bitte nicht böse. <g>
Mir ist durchaus klar worauf Du hinaus willst, genauso wie mir klar ist was die Botschaft will, aber wer garantiert der Botschaft, dass der im Hotel vorgelegt Ausweis nicht auch mit Photoshop bearbeitet wurde, genauso wie es auch die vorgelegt, nicht beglaubigte, Kopie sein könnte. Und dagegen würde wirklich nur eine, vor dem Urlaub von einer siegelführenden Stelle beglaubigte Kopie helfen. Und die dürften wohl die wenigsten Urlauber haben.
Wobei mit einigen Tagen Zeit sollte es auch ohne jeder Kopie gehen, da heute die Bilder alle digitalisiert werden und somit problemlos die Daten mit Bild von der jeweiligen Gemeinde an die Botschaft geschickt werden kann.
(Wobei meine Erfahrungen mit einer deutschen Botschaft, aber nicht wegen eines gestohlenen Ausweises, eher negativ waren - so negativ dass ich damals mit einer Beschwerde gedroht habe.)

Atschuess

Andreas
 
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