Garderoben-Regeln VM (OT aus: Schulklasse 17.-21.7.)

Gaukler

Caesar
Stammrömer
Abgebogen von: Schulklasse 17.-21.7.

Interessant finde ich dabei folgenden Passus:
Jeder an der Garderobe abgegebene Gegenstand muss noch am selben Tag vor Schließung der Vatikanischen Museen wieder abgeholt werden. Sollte es der Besucher versäumen, den an der Garderobe abgegebenen Gegenstand in dem beschriebenen Zeitraum abzuholen, wird dieser als vergessen erachtet und in den folgenden 48 Stunden vernichtet.
Das mit der Vernichtung kann ich gut verstehen ... aber es geht mir um den anderen Punkt: Das heißt doch wohl im Umkehrschluss, dass ich auch nach dem Verlassen der VM (sei es im Rahmen einer geführten Besichtigung, die im Petersdom endet; oder wie auch immer) am selben Tag auf Verlangen nochmals eingelassen werden müsste, um meine Siebensachen abzuholen?

Und müsste ich mich dafür ggf. 3 Stunden lang in die Warteschlange stellen? Oder ginge ich mit meiner Eintrittskarte (die einen zweiten Eintritt ja nicht abdeckt) zu den Türstehern am Eingang, welche die Besucher mit den Online-Vouchern einlassen?
Sicher, es könnte dabei nichts "passieren", weil ich mit meiner gebrauchten Karte ja über den Foyer-Bereich nicht mehr hinauskäme - aber würde wohl der Voucher-Zerberus das ebenso sehen und mich wirklich durchlassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter Art. 5 ist ja eine Kontakttelefonnummer/-mailadresse der vatikanischen Gendarmerie genannt.
Wenn man da die vergessenen Gegenstände meldet, kann man sicher auch über den schnelleren Weg wieder in die VM und wird dann vermutlich von einem Wachbeamten begleitet. Vielleicht geht das auch direkt am Eingang und wird dann auf dem kleinen Dienstweg gelöst. Man bekommt ja sicher irgendeine Nummer(nplakette) für die an der Garderobe abgegebenen Gegenstände.

Ich finde ja insbesondere Art. 3 beachtenswert, u.a. für die Fälle, wo bspw. jemand eine etwas größere Kameraausrüstung mit sich führt.
 
Man bekommt ja sicher irgendeine Nummer(nplakette) für die an der Garderobe abgegebenen Gegenstände.
Stimmt, daran hatte ich vorhin nicht gedacht.
(Hab' das persönlich nie durchexerziert, weil ich meine - ganz wenigen - VM-Besuche stets vorausschauend ohne Rucksack absolviert habe.)




Ich finde ja insbesondere Art. 3 beachtenswert, u.a. für die Fälle, wo bspw. jemand eine etwas größere Kameraausrüstung mit sich führt.
Das ist wahr! :eek:
Art. 3:
An der Garderobe nicht abgegeben werden können (...) Fotoapparate und Filmkameras
 
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