Dies könnte auch Auswirkungen auf das Forum haben:
Der
Vorschlag einer einheitlichen Panoramafreiheit für alle EU-Staaten soll in einer Überarbeitung durch die Regelung ersetzt werden, dass die „gewerbliche Nutzung“ von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an „physischen öffentlichen Orten“ plaziert sind, „immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“.
[...]
Das Problem liegt zum einen in der eher schwammigen Formulierung „gewerbliche Nutzung“. Denn wo die anfängt und aufhört, ist unklar. Wer ein Blog mit Reisefotos betreibt und dort Google-Anzeigen schaltet, handelt gewerblich. Auch ein Button des Micropayment-Dienstes Flattr reicht schon aus. Und die Piraten-Abgeordnete Reda erklärt auf ihrem Blog, dass auch Privatleute betroffen sein können: Wer etwa ein Urlaubsfoto bei Facebook oder einer anderen Plattform hochlädt, stimmt automatisch einer kommerziellen Nutzung zu und erklärt, alle erforderlichen Rechte am Bild zu besitzen.