dies veneris ante diem III Kalendas Augustas MMDCCLXIII ab urbe condita
Venustag, 3. Tag vor den Kalenden des August, 2763. Jahr nach Gründung der Stadt
Diskussion zum Thema: Regelungen betr. den freien/ermäßigten Eintritt zu Sehenswürdigkeiten im Forum Sehenswürdigkeiten in Rom. Gratulation, Du hast die Rechtslage richtig wiedergegeben Allerdings ist dieser Themenstrang mittlerweile seit einem Jahr erkaltet, und an meiner Aussage, man sei in Deutschland nicht ...




Regelungen betr. den freien/ermäßigten Eintritt zu Sehenswürdigkeiten

Dieses Thema wurde 29 mal beantwortet und 41627 x angesehen.

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  #21  
Alt 15.09.2009, 17:55
Benutzerbild von cellarius
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Ort: Aelia Augusta (Augsburg)
Beiträge: 6.823
Gratulation, Du hast die Rechtslage richtig wiedergegeben

Allerdings ist dieser Themenstrang mittlerweile seit einem Jahr erkaltet, und an meiner Aussage, man sei in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, immer und überall einen Personalausweis mitzuführen, kann ich immer noch nichts erkennen, was sich unter "nicht ganz richtige Dinge" subsumieren ließe. Dass in Deutschland eine Ausweispflicht besteht (sprich: man einen Ausweis besitzen und selbigen auf Verlangen Berechtigten Hoheitsträgern vorzeigen muss), habe ich nicht bestritten.

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  #22  
Alt 15.09.2009, 18:04
 
Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 226
Ich sehe, wir sind uns in der Sache völlig einig. Ich wollte nur verhindern, das jemand den Eindruck haben könnte, er müsse in Deutschland gar keinen Perso oder Reisepass besitzen. Er muss ihn lediglich nicht mitführen.
Dass es unliebsame Kosequenzen haben kann, wenn man sich im Ernstfall nicht ausweisen kann, sollte nicht unerwähnt bleiben.
Aber wie gesagt, in der Sache sind wir uns ja völlig einig. Die Rrrechtslage ist eindeutig. Nur interessehalber. Bist Du vom Fach ?
Aber jetzt gehen wir wirklich OT
Gordian

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  #23  
Alt 15.09.2009, 20:28
 
Registriert seit: 06.05.2009
Ort: PM
Beiträge: 142
Freier Eintritt für Schwerbehinderte

Zitat von brigitte.saenger Beitrag anzeigen
Stimmt es, daß Schwerbehinderte keinen Eintritt bezahlen müssen??? Bei den Schwerbehinderten alle oder erst ab 60/70/80% ??
B.

Hallo brigitte.saenger,

auf deine Frage ein eindeitiges Jein!

Laut einem hier im Forum auf ital. und deutsch eingestellten Dekret des Ministers für Kultur ...und irgendwas... Italiens haben behinderte Personen und eine Begleitperson freien Eintritt zu staatlichen und städtischen (nicht kirchlichen!) Einrichtungen.

Das Dekret nennt keine Einschränkungen, weder zum GdB des Ausweisinhabers, noch zu irgendwelche Merkmals-Zeichen im Ausweis.


Wir hatten uns vor unserem ersten Romurlaub (Frau ist Ausweisinhaber ohne Merkzeichen) auch mit dieser Frage herumgeschlagen.

Die vor unserem Urlaub eingeholten Forenmeinungen schwankten zwischen "ja" und "vielleicht" ...

und so machten wir unsere eigene Erfahrungen Ende August 2009 :


Engelsburg

- nach Ausweisvorlage kommentarlos freier Eintritt für den Ausweisinhaber

- Begleiter muss, da im Ausweis kein B (Begleitung) o. ä. eingetragen ist, voll zahlen

- Kassiererin meint, dass nur Begleiter von blinden oder hilflosen Personen und von Rollifahrern freien Eintritt erhalten



Aufzug zum Il Vittoriano

- kurze Diskussion an der Kassse

- danach f
ür Ausweisinhaber und Begleiter Fahrstuhlbenutzung (sonst 7 Euro p. P.) jeweils frei!



Zugang zum Petersdom (Eintritt frei!)

Die Frage bei den Ausgangs-Posten (linke Seite vom Petersdom, nahe der Schweizergarde oberhalb der linken Kolonaden) nach einem Behinderten-Zugang führte
nach Ausweisvorlage zum sofortigen Einlass - direkt über den Ausgangsbereich gelangten wir sofort in St. Peter.

Das ohne jede Kontrolle des Gepäcks und an alle auf Einlass Wartenden ignorierend...


Also heisst es: SchwbG-Ausweis zeigen und ausprobieren!


Freundlichst
mimo





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  #24  
Alt 15.09.2009, 20:44
Benutzerbild von cellarius
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Registriert seit: 27.03.2004
Ort: Aelia Augusta (Augsburg)
Beiträge: 6.823
Danke für die Infos - allerdings ist der Beitrag, auf den Du antwortest, ein Jahr alt, also nicht mehr gerade taufrisch. Deine Infos sind wertvoll - ich fände es deshalb sinnvoll, wenn Du sie entweder an einen der Threads anhängen würdest, in denen es bereits um Behinderte in Rom geht, oder einen neuen Thread erstellst.

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  #25  
Alt 16.09.2009, 17:45
 
Registriert seit: 06.05.2009
Ort: PM
Beiträge: 142
Freier Eintritt für Schwerbehinderte

Hallo Sven,

danke

Ich hatte das Datum der Fragestellung glatt übersehen.

Unser Beitrag wird nochmals in die "passenden" Threads eingestellt.

Freundlichst
mimo

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  #26  
Alt 28.09.2009, 20:33
 
Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 8
Freier Eintritt???

Um nochmal Ontopic zu kommen:

Weiß jemand der hier Anwesenden, ob mir diese Schul-Bescheinigung und die entsprechende Liste auch in den Villen in Tivoli weiterhilft? Oder müssen wir da vollen Eintritt zahlen???

Danke, H.


@mods: Falls diese Anfrage hier falsch steht, bitte ich um Verschiebung und Nachsicht

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  #27  
Alt 28.09.2009, 21:04
Benutzerbild von cellarius
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Registriert seit: 27.03.2004
Ort: Aelia Augusta (Augsburg)
Beiträge: 6.823
Villa Adriana (Soprintendenza per i Beni Archeologici per il Lazio) und Villa d'Este (Soprintendenza per i Beni Architettonici e per il Paesaggio del Lazio) unterstehen staatlicher Verwaltung: hier sollten die gesetzlichen Regelungen entsprechend gelten. Achtung bei der Villa d'Este: Die sind beim Zugang von Schülergruppen restriktiv:
Zitat:
E' obbligatoria la prenotazione dell'ingresso. La Direzione di Villa d'Este, allo scopo di tutelare il monumento e distribuire meglio il flusso degli studenti, ha disposto che le gite di istruzione scolastica vengano accettate alla Villa in numero di 100 studenti ogni ora. Qualora il gruppo scolastico si presenti alla Villa senza aver prenotato in anticipo, esso sarà accettato compatibilmente alle disponibilità di fascia oraria o pregato di attendere fino al liberarsi di posti disponibili. Diritto di prenotazione: € 1,00.
Kurz gesagt: Es werden maximal 100 Schüler pro Stunde eingelassen. Wer nicht angemeldet ist, kann Pech haben.
Villa d'Este, Tivoli, (Roma) - Italia - Sito Ufficiale -

Die Villa Gregoriana ist kommunal/privat verwaltet, dort gelten eigene Regeln.
Villa Gregoriana - Informations

Unabhängig davon würde ich dringend dazu raten, Schulklassen als Gruppen vorab anzumelden.

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  #28  
Alt 01.10.2009, 19:27
Benutzerbild von cellarius
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Ort: Aelia Augusta (Augsburg)
Beiträge: 6.823
Auf der Seite des Roma Pass habe ich die folgende, sehr ausführliche Zusammenfassung betr. die Eintrittsregelungen für Museen und archäologische Stätten unter kommunaler Verwaltung der Stadt Rom und unter staatlicher Verwaltung gefunden:

italienisch:
http://www.romapass.it/doc/gratuita_e_riduzioni_ita.pdf

englisch:
http://www.romapass.it/doc/gratuita_e_riduzioni_eng.pdf

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  #29  
Alt 02.10.2009, 16:56
 
Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 8
@cellarius

Danke Dir!

Dann will ich in der nächsten Woche mal mein GLück versuchen

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  #30  
Alt 17.03.2010, 18:00
 
Registriert seit: 17.03.2010
Beiträge: 2
Danke für die Links, gibt es irgendwo auch eine Liste der staatlichen und städtischen Museen etc., die von diesen regelungen betroffen sind ?

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Stichworte
eintritt, ermäßigung, freier eintritt, jugendliche, kinder, lehrer, senioren, studenten

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